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Tagesordnung - 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe
Datum: Mi, 10.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
Anlagen:
Über- und außerplanmäßige Ausgaben Großenaspe  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 11.06.2014  
16/2014/097  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Aktuelle Information zur Situation der Unterbringung und Integration von Asylbewerbern  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/192  
Ö 8  
Verabschiedung ausgeschiedener Gemeindevertreter      
Ö 9  
Verpflichtung von zwei neuen Gemeindevertretern  
VO/16/2014/183  
Ö 10     Nachwahlen      
Ö 10.1  
Nachwahl einer Gemeindevertreterin / eines Gemeindevertreters für den Planungs- und Maßnahmenausschuss  
VO/16/2014/185  
Ö 10.2  
Nachwahl einer Gemeindevertreterin / eines Gemeindevertreters für den Sport-, Schul- und Kulturausschuss  
VO/16/2014/187  
Ö 10.3  
Nachwahl eines bürgerlichen Mitgliedes für den Finanzausschuss  
VO/16/2014/184  
Ö 10.4  
Nachwahl einer Gemeindevertreterin / eines Gemeindevertreters für den Sport-, Schul- und Kulturausschuss  
VO/16/2014/194  
Ö 10.5  
Nachwahl für den Kindergartenbeirat  
VO/16/2014/195  
Ö 10.6  
Wahl eines neuen Vorsitzenden für den Sport-, Schul- und Kulturausschuss  
VO/16/2014/196  
Ö 11  
Abschließender Beschluss über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"
VO/16/2014/172  
Ö 12  
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"
Enthält Anlagen
VO/16/2014/173  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschluss über

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der dritten öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege


abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe am 12.08.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Text (Teil B) und den Durchführungsvertrag als Satzung.


Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

   
    12.08.2014 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Empfehlung an die Gemeindevertretung:

Satzungsbeschluss über

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18r das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der dritten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe am 12.08.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Text (Teil B) und den Durchführungsvertrag als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2014/04/10

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

   
    10.09.2014 - Gemeindevertretung Großenaspe
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18r das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der dritten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Mnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe am 12.08.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 9

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Text (Teil B) und den Durchführungsvertrag als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

17

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 13  
Enthält Anlagen
Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2014  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/179  
Ö 14  
Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen zur Erstellung der Erschließung im geplanten Bebauungsplan Nr. 21 (Diekstücken)  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/188  
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
2. Einwohnerfragestunde      
N 17     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 18     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 18.1     Genehmigung eines Kaufvertrages mit der BRD      
N 19     Entscheidung zum Konzept zur Verkehrsberuhigung im Ortskern von Großenaspe      
N 20     Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit Fa. ARA Bioenergie Brokenlande GmbH & Co. KG über die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Verlegung einer Fernwärmeleitung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Großenaspe (213 KB)      
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