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Tagesordnung - 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf  

Bezeichnung: 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 08.09.2014  
09/2014/048  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 6  
3. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Fuhlendorf zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Waserversorgung und die Abgabe von Wasser  
Enthält Anlagen
VO/09/2014/050  
Ö 7  
3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Fuhlendorf (Beitrags- und Gebührensatzung)  
Enthält Anlagen
VO/09/2014/051  
Ö 8  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015  
Enthält Anlagen
VO/09/2014/052  
Ö 9  
Beschluss über die Satzung der Gemeinde Fuhlendorf, Kreis Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer  
Enthält Anlagen
VO/09/2014/053  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Papenkamp - südlich der B 206, nördlich an der Grenze zur Stadt Bad Bramstedt, westlich der Kieler Straße"  
VO/09/2014/054  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet „Papenkamp – südlich der B 206, nördlich an der Grenze zur Stadt Bad Bramstedt, westlich der Kieler Straße“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung einer Fläche für den Einzelhandel

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

   
    11.12.2014 - Gemeindevertretung Fuhlendorf
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.              r das Gebiet „Papenkamp - südlich der B 206, nördlich an der Grenze zur Stadt Bad Bramstedt, westlich der Kieler Straße“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung einer Fläche für den Einzelhandel

 

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Hinweis für das Protokoll:

Es soll der Beschluss der Stadt Bad Bramstedt abgewartet werden.

Weiterhin ist die Einigung zwischen NORMA und dem Grundstückseigentümer abzuwarten. Die weitere Planung ist von der Kostenübernahmeerklärung abhängig.

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 11     Verschiedenes      
Ö 11.1  
Beschaffung Feuerwehrausrüstung      
Ö 11.2  
Zuschuss für den TSV Wiemersdorf      
Ö 11.3  
Aufstellung eines Kleidercontainers      
Ö 11.4  
Wartungsvertrag Rolltor beim Feuerwehrhaus      
Ö 11.5  
Anschaffung eines neuen Kühlschranks im Gemeindehaus      
Ö 11.6  
Benutzungsordnung Gemeindehaus      
Ö 11.7  
Überprüfung Ortsschilder      
N 12     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 13     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 13.1     Personalangelegenheit zur Umsetzung des Mindestlohnes per 1.1.2015      
N 13.2     Evtl. Erhöhung der Miete für die Gemeindehauswohnung in der "Ole School"      
               

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