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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Papenkamp - südlich der B 206, nördlich an der Grenze zur Stadt Bad Bramstedt, westlich der Kieler Straße"  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
VO/09/2014/054 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Papenkamp - südlich der B 206, nördlich an der Grenze zur Stadt Bad Bramstedt, westlich der Kieler Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.              r das Gebiet „Papenkamp - südlich der B 206, nördlich an der Grenze zur Stadt Bad Bramstedt, westlich der Kieler Straße“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung einer Fläche für den Einzelhandel

 

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Hinweis für das Protokoll:

Es soll der Beschluss der Stadt Bad Bramstedt abgewartet werden.

Weiterhin ist die Einigung zwischen NORMA und dem Grundstückseigentümer abzuwarten. Die weitere Planung ist von der Kostenübernahmeerklärung abhängig.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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