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Tagesordnung - 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 07.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.09.2015  
02/2015/052  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6     Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanz- und Planungsausschuss      
Ö 6.2  
Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Beteiligungsangebot der Schleswig-Holsteinischen Netz AG ab März 2016  
Enthält Anlagen
VO/02/2015/110  
Ö 8  
Beschluss über die 1.Nachtragssatzung der Gemeinde Bimöhlen,Kreis Segeberg, zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer  
Enthält Anlagen
VO/02/2015/111  
Ö 9  
Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014  
Enthält Anlagen
VO/02/2015/112  
Ö 10  
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016  
Enthält Anlagen
VO/02/2015/113  
Ö 11  
Beschluss zur Änderung der Straßenreinigungssatzung  
Enthält Anlagen
VO/02/2015/114  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

§1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Die Reinigungspflicht der Gemeinde umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege sowie in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenzen.

 

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Reinigungspflicht wird für die folgenden Straßenteile

 

a)      die Gehwege mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind,

b)      in verkehrsberuhigten Bereichen ein Streifen von 1,50 m Breite

c)      die begehbaren Seitenstreifen

d)      die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist,

e)      für Rinnsteine

f)        die Grabenverrohrungen, die im Interesse der Anliegergrundstücke durchgeführt worden sind,

in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstück auferlegt.

 

§ 3 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Die Gehwege bzw. begehbaren Seitenstreifen und verkehrsberuhigte Bereiche sind in erforderlicher Breite von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen.“

 

   
    07.12.2015 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

§1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Die Reinigungspflicht der Gemeinde umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege sowie in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenzen.

 

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Reinigungspflicht wird für die folgenden Straßenteile

 

a)die Gehwege mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind,

b)in verkehrsberuhigten Bereichen ein Streifen von 1,50 m Breite

c)die begehbaren Seitenstreifen

d)die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußnger geboten ist,

e)r Rinnsteine

f)die Grabenverrohrungen, die im Interesse der Anliegergrundstücke durchgeführt worden sind,

in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstück auferlegt.

 

§ 3 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Die Gehwege bzw. begehbaren Seitenstreifen und verkehrsberuhigte Bereiche sind in erforderlicher Breite von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen.“

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 12  
Pflasterung der Fahrbahnaussparungen im Neubaugebiet      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Einwohnerfragestunde      
N 15     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 16     Finanz- und Grundstücksangelegenheiten      
N 17     Verschiedenes      
               

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