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Tagesordnung - 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 07.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.12.2015  
02/2015/053  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6     Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanz- und Planungsausschuss      
Ö 6.2  
Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Zustimmung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/116  
Ö 8  
Sanierung oder Erneuerung eines Buswartehäuschens Dorfstraße / Weider Straße  
VO/02/2016/119  
Ö 9     Sanierung der Kanueinstiegstelle      
Ö 10  
Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18"  
VO/02/2016/122  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

 

 

 

Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 01.09.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu diesem Planverfahren gefasst.

Für die Auslegung war die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung erforderlich.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für das Gebiet Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ ein planmaßgeblicher Pfeil nicht eingetragen ist. Dies soll bei der Planänderung mit überarbeitet und ergänzt werden.

Aus diesem Grund ist der am 01.09.2014 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu erneuern unter den neuen Voraussetzungen.

 

 

  1. Die Entwürfe

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“, des Textes Teil B und der Begründung

 

 

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Im Teil „A“ Planzeichnung ist der Pfeil, der die Festsetzungen für den Geltungsbereich „nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ zuordnet, nachzutragen.

 

 

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

_________________________

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    07.03.2016 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

 

Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 01.09.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu diesem Planverfahren gefasst.

r die Auslegung war die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung erforderlich.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für das Gebiet Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18 ein planmaßgeblicher Pfeil nicht eingetragen ist. Dies soll bei der Planänderung mit überarbeitet und ergänzt werden.

Aus diesem Grund ist der am 01.09.2014 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu erneuern unter den neuen Voraussetzungen.

 

1.Die Entwürfe

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Im Teil „A“ Planzeichnung ist der Pfeil, der die Festsetzungen für den Geltungsbereich „rdlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ zuordnet, nachzutragen.

 

2.Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Timo Oppermann

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Einwohnerfragestunde      
N 13     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 14     Finanz- und Grundstücksangelegenheiten      
N 15     Antrag auf Erstellung eines Gehweges      
N 16     Verschiedenes      
               

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