Tagesordnung - 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.12.2015 | 02/2015/053 | |||||||||
Ö 4 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 6.1 | Finanz- und Planungsausschuss | ||||||||||
Ö 6.2 | Maßnahmenausschuss | ||||||||||
Ö 7 | Zustimmung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung | VO/02/2016/116 | |||||||||
Ö 8 | Sanierung oder Erneuerung eines Buswartehäuschens Dorfstraße / Weider Straße | VO/02/2016/119 | |||||||||
Ö 9 | Sanierung der Kanueinstiegstelle | ||||||||||
Ö 10 | Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18" | VO/02/2016/122 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“
Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 01.09.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu diesem Planverfahren gefasst. Für die Auslegung war die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung erforderlich. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für das Gebiet Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ ein planmaßgeblicher Pfeil nicht eingetragen ist. Dies soll bei der Planänderung mit überarbeitet und ergänzt werden. Aus diesem Grund ist der am 01.09.2014 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu erneuern unter den neuen Voraussetzungen.
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“, des Textes Teil B und der Begründung
werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Im Teil „A“ Planzeichnung ist der Pfeil, der die Festsetzungen für den Geltungsbereich „nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ zuordnet, nachzutragen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: _________________________
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
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07.03.2016 - Gemeindevertretung Bimöhlen | |||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“
Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 01.09.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu diesem Planverfahren gefasst. Für die Auslegung war die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung erforderlich. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für das Gebiet Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ ein planmaßgeblicher Pfeil nicht eingetragen ist. Dies soll bei der Planänderung mit überarbeitet und ergänzt werden. Aus diesem Grund ist der am 01.09.2014 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu erneuern unter den neuen Voraussetzungen.
1.Die Entwürfe
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“, des Textes Teil B und der Begründung
werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Im Teil „A“ Planzeichnung ist der Pfeil, der die Festsetzungen für den Geltungsbereich „nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ zuordnet, nachzutragen.
2.Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Timo Oppermann
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||
Ö 12 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 13 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 14 | Finanz- und Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 15 | Antrag auf Erstellung eines Gehweges | ||||||||||
N 16 | Verschiedenes | ||||||||||