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Auszug - Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18"   

13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2016/122 Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

 

Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 01.09.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu diesem Planverfahren gefasst.

r die Auslegung war die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung erforderlich.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für das Gebiet Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18 ein planmaßgeblicher Pfeil nicht eingetragen ist. Dies soll bei der Planänderung mit überarbeitet und ergänzt werden.

Aus diesem Grund ist der am 01.09.2014 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu erneuern unter den neuen Voraussetzungen.

 

1.Die Entwürfe

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Im Teil „A“ Planzeichnung ist der Pfeil, der die Festsetzungen für den Geltungsbereich „rdlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ zuordnet, nachzutragen.

 

2.Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Timo Oppermann

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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