Tagesordnung - 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.03.2016 und der Einwohnerversammlung vom 14.04.2016 | 05/2016/047 | |||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 6 | Auftragsvergabe für den Neubau einer Ortsentwässerung, 1. Bauabschnitt | VO/05/2016/070 | |||||||||
Ö 7 | Änderung der Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Hagen tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) | VO/05/2016/068 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der 2. stellvertretende Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von % der EntschVOfF (§ 5 Abs. 1 Entschädigungssatzung) sowie eine Reinigungspauschale für das Kleidergeld in Höhe von % der EntschVOfF (§ 5 Abs. 3 Entschädigungssatzung) erhält.
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde ist durch einen 1. Nachtrag entsprechend anzupassen. |
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06.06.2016 - Gemeindevertretung Hagen | |||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der 2. stellvertretende Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der EntschVOfF (§ 4 Abs. 1 Entschädigungssatzung) sowie eine Reinigungspauschale für das Kleidergeld in Höhe von 100 % (4,50 € monatlich) der EntschVOfF (§ 4 Abs. 3 Entschädigungssatzung) erhält.
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde ist durch einen 1. Nachtrag entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Gewährung einer Zuwendung für geplante Anschaffungen des SV Hagen | VO/05/2016/069 | |||||||||
Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||
N 10 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 11 | Grundstücks- und Finanzangelegenheiten -Beschlussfassung zur Änderung einer Darlehnsaufnahme- | ||||||||||