4. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Fuhlendorf zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser
Die Gemeindevertretung stimmt der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer ab 01.01.2017 (Wortlaut siehe Anlage) zu, sofern die angekündigte gesetzliche Änderung des Hundegesetzes (voraussichtlich Ende November 2016) in Kraft getreten ist.
30.11.2016 - Gemeindevertretung Fuhlendorf
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer ab 01.01.2017 (Wortlaut siehe Anlage) zu, sofern die angekündigte gesetzliche Änderung des Hundegesetzes (voraussichtlich Ende November 2016) in Kraft getreten ist.