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Auszug - B-Plan 8 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße"  

17. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2017/397 B-Plan 8 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖs nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe am 16.05.2017 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch den Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe

2017-03-16

Archäologisches Landesamt - Obere Denkmalschutzbehörde

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.  Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung    erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.  Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplan wird keine weitere Bautätigkeit vorbereitet. Die Hinweise sind grundsätzlich zu beachten, können jedoch in einem aufgehobenen B-Plan nicht festgesetzt werden. 

2017-03-21

Gemeinde Bimöhlen

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2017-03-21

Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2017-03-23

LLUR - Technischer Umweltschutz Regionaldezernat Südost Frau Kathrin Goldberg Az 765-BLP-Nr. 8 Aufhbg.23.3.2017  Kathrin.goldberg@llur.landsh.de <mailto:Kathrin.goldberg@llur.landsh.de>;

 

Zu den mir vorgelegten Planunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine weiteren Anregungen vorzubringen.

Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile.

Keine Abwägung erforderlich

Bei Planänderung oder Ergänzung erfolgt eine erneute Beteiligung

2017-03-24

Gemeinde Hardebek

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2017-03-27

Schleswig-Holstein Netz AG

Seitens der Schleswig-Holstein Netz AG bestehen im Strom- sowie Gasbereich keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

2017-03-28

Untere Forstbehörde

Aus forstbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken.  Die zwischenzeitlich entstandene Waldfläche auf dem Flurstück 54/4 der Flur 11 wird künftig durch die Vorgaben des Bundes- und Landeswaldgesetzes geschützt. 

Keine Abwägung erforderlich.   Der Hinweis zur Waldfläche wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

2017-04-07

Amt Boostedt-Rickling für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen

r die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich zu der o.g. Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen.

Keine Abwägung erforderlich.

2017-04-20

Kreis Segeberg - Kreisplanung Az 61.00.7 Frau Cindy Hannemann  Cindy.hannemann@kreis-segeberg.de mailto:Cindy.hannemann@kreis-segeberg.de

r die Fachabteilungen

 

 

 

 

Fachabteilung Tiefbau,  Innerhalb der festgesetzten OD obliegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde.

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Untere Bauaufsichtsbehörde,  keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Vorbeugender Brandschutz,  Aus brandschutztechnishcer Sicht bestehen keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Kreisplanung  Keine Anregung

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Untere Denkmalschutzbehörde  Keine denkmalrechtlichen Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Untere Naturschutzbehörde  Keine Anregungen und Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Wasser-Boden-Abfall

 

 

 

Schutzgut Abwasser  Aus wasserwirtschaftlicher Sicht - Schmutz- und Niederschlagswasser - keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Schutzgut Gewässerschutz  Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Schutzgut Bodenschutz  Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Schutzgut Grundwasserschutz  Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die Aufhebung keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Schutzgut Grundwasserschutz - Geothermie),  keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Umweltbezogener Gesundheitsschutz,  keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Sozialplanung  Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Fachabteilung Verkehrsbehörde  Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Ende der Einwendungen 24.04.2017 12:34 Uhr

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

1

Enthaltungen

0

 

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