Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - B-Plan 8 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  

17. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2017/398 B-Plan 8 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung)  für das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße der Gemeinde Großenaspe

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.03.2017 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin nicht abgegeben.

 

Umweltbezogene Hinweise wurden daraufhin vom

 

-Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein 16.03.2017

-LLUR (Untere Forstbehörde) 28.03.2017

 

abgegeben.

 

Der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg empfiehlt den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Der Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe hat am 16.05.2017 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.

 

Die Belange von Natur und Landschaft werden durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht nachteilig berührt.

Eine weitergehende Untersuchung oder Umweltprüfung unterbleibt.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung