Auszug - B-Plan 8 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) für das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße“ der Gemeinde Großenaspe
Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.
Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.03.2017 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin nicht abgegeben.
Umweltbezogene Hinweise wurden daraufhin vom
-Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein 16.03.2017
-LLUR (Untere Forstbehörde) 28.03.2017
abgegeben.
Der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg empfiehlt den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Der Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe hat am 16.05.2017 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.
Die Belange von Natur und Landschaft werden durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht nachteilig berührt.
Eine weitergehende Untersuchung oder Umweltprüfung unterbleibt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |