Holsteiner Auenland         

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Auszug - Informationen zur Neuregelung der Finanzierung für die Schaffung von U3 und Ü3-Kita-Plätzen durch den Kreis Segeberg  

13. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Wortprotokoll

Herr Stölting informiert über die Hintergründe einer derzeit vom Kreis Segeberg im Einvernehmen mit dem SHGT-Kreisverband durchgeführten Bedarfsabfrage zur fehlenden bzw. auch geplanten Neuschaffung von Kita-Plätzen für unter 3-jährige Kinder (U 3) und für Kinder im Elementarbereich (Ü 3). Insebesondere verweist er darauf, dass der Kreis Segeberg in den zurückliegenden zwei Jahren mit den vorhandenen Fördergeldern des Bundes, des Landes und des Kreises ausschließlich die Schaffung bzw. die Neuerrichtung von U 3-Kita-Plätzen gefördert hat und dagegen die Schaffung von neuen Kita-Plätzen im Ü 3-Bereich abgelehnt bzw. nicht vorgesehen hatte, da vermeintlich für diesen Bereich kreisweit ein hoher Versorgungsgrad bestünde und zudem keine weiteren hohen Bedarfe gesehen wurden. Der SHGT-Kreisverband hat gegenüber dem Kreis Segeberg deutlich gemacht, dass dies eine Fehleinschätzung sei und zur Untermauerung dieser Aussage eine zeitnahe kreisweite Bedarfsabfrage gefordert. Mittlerweile liegen aus der Bedarfsabfrage folgende Ergebnisse vor:

 

Aktuell fehlende Plätzeim U 3-Bereich = 314 Plätze

im Ü 3-Bereich = 266 Plätze

 

Weiterhin sind im Zeitraum 2017 bis 2019 im U 3- Bereich = 445 Plätze und für den gleichen Zeitraum im Ü 3-Bereich 913 Plätze geplant.

 

Zwischen dem Kreis und dem SHGT-Kreisverband besteht mittlerweile Einvernehmen, dass unter Berücksichtigung dieser doch sehr überraschenden Ergebnisse der Bedarfsabfrage eine neue Finanzierungsrichtlinie vom Kreis zu konzipieren ist, die sowohl für die Neuerrichtung von U 3-Plätzen wie auch von Ü 3-Plätzen eine gleich hohe Förderung vorsieht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass entgegen der bisherigen Finanzierung nicht das sogenannte „Windhundverfahren“ angewendet wird, sondern das jede Kita-Neuplatzschaffung gefördert wird. In dieser Hinsicht ist zu erwarten, dass die bisherigen Förderhöchstsummen nicht mehr erreicht werden können. Die neue Förderrichtlinie des Kreises wird voraussichtlich im 4. Quartal 2017 von den Kreisgremien beschlossen werden.

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