Auszug - B 8 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abwägungsbeschluss:
Zur Aufhebung des des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße“
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der / die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss |
Archäologisches Landesamt - Obere Denkmalschutzbehörde, Planungskontrolle AZ: Großenaspe-Bplan8-Aufhebung Kerstin.orlowski@alsh.landsh.de <mailto:Kerstin.orlowski@alsh.landsh.de> | Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.
Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.
Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. | Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. | |
LLUR Untere Forstbehörde - | Da Wald nach Landeswaldgesetz durch die Planungen nicht betroffen wird, bestehen von forstbehördlicher Seite keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. | |
Kreis Segeberg - Der Landrat für die Fachabteilungen: |
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| - Tiefbau | Es bestehen keine Bedenken seitens des Tiefbaus. | Keine Abwägung erforderlich. |
| - Untere Bauaufsichtsbehörde | Keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
| - vorbeugender Brandschutz | Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken! | Keine Abwägung erforderlich. |
| -Kreisplanung | Keine Anregungen | Keine Abwägung erforderlich. |
| - Untere Denkmalschutzbehörde | Es bestehen keine denkmalrechtlichen Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. |
| - untere Naturschutzbehörde | Keine Anregungen und Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
| - Wasser-Boden-Abfall Schutzbehörde für die Schutzgüter |
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| SG Abwasser, | SG Abwasser Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
| SG Gewässerschutz | Keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
| SG Bodenschutz, | Aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes bestehen keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
| SG Grundwasserschutz, | Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. |
| Wasser-Boden-Abfall/Geothermie | Keine Hinweise. | Keine Abwägung erforderlich. |
| Umweltbezogener Gesundheitsschutz | Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. |
| Sozialplanung | Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. |
| Verkehrsbehörde | Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. |
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| Im Auftrage gez. C. Hannemann |
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| Ende der Einwednungen, die ich bis zum 10.07.2017 12:24 Uhr erhalten habe. Scheunemann |
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LLUR - Abteilung Landwirtschaft Regionaldezernat Südwest, Itzehoe - AZ 2315-5121.12/60 Klaus.rickert@llur.landsh.de <mailto:Klaus.rickert@llur.landsh.de> | Die 3 Fachabteilungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle Itzehoe (Landwirtschaft, Bodenordnung, Dorfentwicklung/Tourismus) haben den o.a. Plan begutachtet: Die Bereiche Flurbereinigung und Integrierte ländliche Entwicklung haben keine Bedenken.
Der Bereich Landwirtschaft hat den Bebauungsplan zur Kenntnis genommen, gibt keine Stellungnahme ab. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Durchführung | Keine Abwägung erforderlich | |
LLUR - Technischer Umweltschutz - Regionaldezernat Südost, Lübeck - Az 765 BLP Nr. 8 Aufhebung 23.05.2017 Kathrin.goldberg@llur.landsh.de <mailto:Kathrin.goldberg@llur.landsh.de> | Zu den mir vorgelegten Planunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine weiteren Anregungen vorzubringen. Bei Planänderung und Ergänzung bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten und ergänzten Teile. | Keine Abwägung erforderlich. Bei Planänderung oder Ergänzung erfolgt eine erneute Beteiligung. | |
Amt Boostedt-Rickling für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen - | Für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich zu der Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen. | Keine Abwägung erforderlich. | |
| Ende der Einwendungen, die ich bis zum 12.07.2017 9:17 Uhr bekommen habe Scheunemann |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des PUMA Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |