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Auszug - B 8 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße"  

18. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2017/414 B 8 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abwägungsbeschluss:

 

Zur Aufhebung des des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der / die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss

23.05.2017

Archäologisches Landesamt - Obere Denkmalschutzbehörde, Planungskontrolle  AZ: Großenaspe-Bplan8-Aufhebung  Kerstin.orlowski@alsh.landsh.de <mailto:Kerstin.orlowski@alsh.landsh.de>

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

 

Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigenmerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

 

Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ernzt.

23.05.2017

LLUR Untere Forstberde -

Da Wald nach Landeswaldgesetz durch die Planungen nicht betroffen wird, bestehen von forstbehördlicher Seite keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

04.07.2017

Kreis Segeberg - Der Landrat  für die Fachabteilungen:

 

 

 

- Tiefbau

Es bestehen keine Bedenken seitens des Tiefbaus.

Keine Abwägung erforderlich.

 

- Untere Bauaufsichtsbehörde

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

- vorbeugender Brandschutz

Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken!

Keine Abwägung erforderlich.

 

-Kreisplanung

Keine Anregungen

Keine Abwägung erforderlich.

 

- Untere Denkmalschutzbehörde

Es bestehen keine denkmalrechtlichen Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

 

- untere Naturschutzberde

Keine Anregungen und Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

- Wasser-Boden-Abfall Schutzbehörde für die Schutzgüter

 

 

 

SG Abwasser,

SG Abwasser Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Gewässerschutz

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Bodenschutz,

Aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes bestehen keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Grundwasserschutz,

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Wasser-Boden-Abfall/Geothermie

Keine Hinweise.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Verkehrsbehörde

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Im Auftrage gez. C. Hannemann

 

 

Ende der Einwednungen, die ich bis zum 10.07.2017 12:24 Uhr erhalten habe. Scheunemann

 

 

30.05.2017

LLUR - Abteilung Landwirtschaft Regionaldezernat Südwest, Itzehoe -  AZ 2315-5121.12/60  Klaus.rickert@llur.landsh.de <mailto:Klaus.rickert@llur.landsh.de>

Die 3 Fachabteilungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle Itzehoe (Landwirtschaft, Bodenordnung, Dorfentwicklung/Tourismus) haben den o.a. Plan begutachtet:

Die Bereiche Flurbereinigung und Integrierte ländliche Entwicklung haben keine Bedenken.

 

Der Bereich Landwirtschaft hat den Bebauungsplan zur Kenntnis genommen, gibt keine Stellungnahme ab.

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Durchführung

Keine Abgung erforderlich

31.05.2017

LLUR - Technischer Umweltschutz - Regionaldezernat Südost, Lübeck -  Az 765 BLP Nr. 8 Aufhebung 23.05.2017  Kathrin.goldberg@llur.landsh.de <mailto:Kathrin.goldberg@llur.landsh.de>

Zu den mir vorgelegten Planunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine weiteren Anregungen vorzubringen.

Bei Planänderung und Ergänzung bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten und ergänzten Teile.

Keine Abwägung erforderlich.

Bei Planänderung oder Ernzung erfolgt eine erneute Beteiligung.

31.05.2017

Amt Boostedt-Rickling für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen -

r die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich zu der Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Ende der Einwendungen, die ich bis zum 12.07.2017 9:17 Uhr bekommen habe Scheunemann

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des PUMA Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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