Holsteiner Auenland         

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Auszug - Informationen zum Abschluss einer Kommunal-Rechtsschutzversicherung Referent: Herr von Cramm, Örag-Rechtsschutzversicherung  

14. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Wortprotokoll

Ab 19.07 Uhr nimmt Bürgermeister Hasselmann an der Sitzung teil.

 

Herr von Cramm von der ÖRAG-Rechtsschutzversicherung gibt den Anwesenden Informationen zum Inhalt einer Kommunal-Rechtsschutz-, Spezial-Straf-Rechtsschutz für Kommunen und für Verkehrs-Rechtsschutz.

 

Detail-Informationen können aus der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation von Herrn von Cramm entnommen wer

 

den. Für den Abschluss des kompletten o.a. Versicherungsschutzes ist eine Jahresprämie in Höhe von 5.958,70 € (0,550 € je Einwohner) einzuplanen. Sofern bspw. nur die Spezial-Straf-Rechtsschutz- einschl. Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden soll, ist eine Jahresprämie in Höhe von 1.083,40 € (0,100 € je Einwohner) und sofern lediglich die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden soll, ist eine Jahresprämie in Höhe von 812,55 € (0,075 € je Einwohner) einzuplanen.

 

Auf entsprechende Nachfragen teilt Herr von Cramm mit, dass

 

  • Rechtsstreitigkeiten aus Vergabefehlern nicht versichert sind,
  • der Versicherungsschutz nicht greift, sofern jemand rechtskräftig verurteilt ist,
  • der Selbstbehalt in Verkehrsverfahren 150,-- € und in Verwaltungsrechtsverfahren 500,-- € beträgt,
  • grundsätzlich eine freie Anwaltswahl besteht,
  • bei Rechtsfragen des Ordnungs- und Sozialhilferechts keinen Einschränkungen unterliegen.
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