Auszug - Informationen zum Abschluss einer Kommunal-Rechtsschutzversicherung Referent: Herr von Cramm, Örag-Rechtsschutzversicherung
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Wortprotokoll |
Ab 19.07 Uhr nimmt Bürgermeister Hasselmann an der Sitzung teil.
Herr von Cramm von der ÖRAG-Rechtsschutzversicherung gibt den Anwesenden Informationen zum Inhalt einer Kommunal-Rechtsschutz-, Spezial-Straf-Rechtsschutz für Kommunen und für Verkehrs-Rechtsschutz.
Detail-Informationen können aus der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation von Herrn von Cramm entnommen wer
den. Für den Abschluss des kompletten o.a. Versicherungsschutzes ist eine Jahresprämie in Höhe von 5.958,70 € (0,550 € je Einwohner) einzuplanen. Sofern bspw. nur die Spezial-Straf-Rechtsschutz- einschl. Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden soll, ist eine Jahresprämie in Höhe von 1.083,40 € (0,100 € je Einwohner) und sofern lediglich die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden soll, ist eine Jahresprämie in Höhe von 812,55 € (0,075 € je Einwohner) einzuplanen.
Auf entsprechende Nachfragen teilt Herr von Cramm mit, dass
- Rechtsstreitigkeiten aus Vergabefehlern nicht versichert sind,
- der Versicherungsschutz nicht greift, sofern jemand rechtskräftig verurteilt ist,
- der Selbstbehalt in Verkehrsverfahren 150,-- € und in Verwaltungsrechtsverfahren 500,-- € beträgt,
- grundsätzlich eine freie Anwaltswahl besteht,
- bei Rechtsfragen des Ordnungs- und Sozialhilferechts keinen Einschränkungen unterliegen.