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Auszug - Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Bimöhlen  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2018/191 Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Bimöhlen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Information:

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat am 06.11.2017 zum Thema „Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein an die betroffenen Gemeinden geschrieben.

 

Die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 wurden überprüft und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht, siehe <http://www.umweltdaten.landsh.de/Laermatlas>;

 

In dem Brief an die Gemeinde Bimöhlen schreibt das Ministerium weiter:

 

Auf der beigefügten CD werden Ihnen die Lärmkarten im Maßstab 1:5000 und als Übersichtskarte für ihre Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Statistik mit der Zahl der belasteten Menschen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude sowie der Flächen ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

 

Auf Grundlage dieser Lärmkarten ist gemäß § 47 d Abs. 5 BimSchG Ihr Lärmaktionsplan vom 12.06.2017 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit bis zum 18.07.2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes ist zu dokumentieren, siehe hierzu eine Hilfestellung unter „Vorlagen und Berichte“ auf www.laerm.schleswig-holstein.de <http://www.laerm.schleswig-holstein.de> .

 

r die Berichterstattung an die EU-Kommission werden die von der Gemeindevertretung auf Grundlage der Kartierung 2017 beschlossenen Lärmaktionspläne voraussichtlich zum Oktober 2018 vom LLUR über den Lärmatlas benötigt.

 

 

Die Gemeinde Bimöhlen hat mit Bekanntmachung vom 12.01.2018 zur Beteiligung am 05.03.2018 um 20:00 Uhr im Feuerwehr- und Bürgerhaus, Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen eingeladen.

 

Im Rahmen dieser Beteiligung konnten Anregungen zur Lärmaktionsplanung vorgebracht werden. Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen wurde insofern rechtzeitig vor dem 18.07.2018 überprüft.

 

Die Gemeinde ist mit den rmschutzmaßnahmen an der BAB 7 nicht zufrieden.

 

Die Lärmschutzwände an der BAB 7 sind entstanden im Zuge des 6-spurigen Ausbaus. Abngig von den Windverhältnissen kommt es jedoch mit heutigem Stand der Ausbaumaßnahme immer wieder zu Rückkopplungen in das Dorfgebiet.

 

Die für das Planfeststellungsverfahren durch die Verantwortlichen errechneten Werte zu Art und Umfang der Lärmschutzmaßnahme erscheinen daher fehlerhaft bzw. nicht ausreichend und werden angezweifelt.

 

Die Gemeinde wartet daher zunächst die Fertigstellung des BAB-7-Ausbaus ab und befasst sich dann mit der Erforderlichkeit einer Prüfung der Lärmbelastung für das Dorf sowie einer gegebenenfalls daraus resultierenden Erforderlichkeit und Möglichkeit zur Erweiterung /Ergänzung der vorhandenen Lärmschutzmaßnahme.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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