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Auszug - Widmung der Straße "Am Eidring" und eines Fußweges im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 "Zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring , Kirchstr. und Heidmühler Weg" in der Gemeinde Großenaspe  

24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:17 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
VO/16/2018/479 Widmung der Straße "Am Eidring" und eines Fußweges im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 "Zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring , Kirchstr. und Heidmühler Weg" in der Gemeinde Großenaspe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Ahlmann, Kerstin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Gemäß § 6 des Straßen - und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche das Grundstücks der Gemarkung Großenaspe, Flur 13, Flurstück 169 (genaue Lage siehe Anlage, graue Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Am Eidring“ gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Ein weiterer Teil des Grundstücks der Gemarkung Großenaspe, Flur 13, Flurstück 169 (genaue Lage siehe Anlage, orangene Fläche) wird als sonstiger öffentlicher Weg und zwar als Fußweg im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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