Auszug - Widmung der Straße "Am Eidring" und eines Fußweges im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 "Zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring , Kirchstr. und Heidmühler Weg" in der Gemeinde Großenaspe
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Gemäß § 6 des Straßen - und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche das Grundstücks der Gemarkung Großenaspe, Flur 13, Flurstück 169 (genaue Lage siehe Anlage, graue Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Am Eidring“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Ein weiterer Teil des Grundstücks der Gemarkung Großenaspe, Flur 13, Flurstück 169 (genaue Lage siehe Anlage, orangene Fläche) wird als sonstiger öffentlicher Weg und zwar als Fußweg im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 15 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |