Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die am 10.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.869.859,56 € und einem Eigenkapital von 1.600.223,48 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 145.393,78 € wird nach § 26 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Gem. §25 Abs. 3 darf die Ergebnisrücklage nur 25% der Kapitalrücklage betragen. Daher ist die Differenz in die Kapitalrücklage umzubuchen:
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| Saldo | Anteil Ist % | Anteil Soll % | Saldo | Differenz |
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| -1.454.839,70 |
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| -1.454.839,70 |
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612001.201000 | Allgemeine Rücklage | -1.100.603,33 |
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| -1.163.871,76 |
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612001.203000 | Ergebnisrücklage | -354.236,37 | 32,19 | 25 | -290.967,94 | -63.268,43 |
612001.205000 | Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | -145.393,78 |
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Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |