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Auszug - F 5 und B 12 - evtl. neue Auftragsvergabe für ein Gutachten zu Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes  

22. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 15.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2018/503 F 5 und B 12 - evtl. neue Auftragsvergabe für ein Gutachten zu Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Evtl. neue Auftragsvergabe für ein Gutachten zu Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes

 

 

Hintergrund:

Die Gemeinde Großenaspe möchte die notwendige Erweiterung des Kindergarten- und / oder Schulbereiches vornehmen.

Hierzu ist müssen evtl. weitere Flächen angekauft werden.

 

Bei der Verhandlung über eine Fläche wurde von dem Eigentümer vorgebracht, dass evtl. verbleibende Fläche bebaut werden könnte, wenn die Geruchsimmissionen des Landwirtschaftlichen Betriebes nicht kreisförmig mit einem bestimmten Radius gemessen werden, sondern wenn die Messung in Form einer Elipse vorgenommen werden würde. Die Elipse würde dann die allgemein vorherrschende Windrichtung berücksichtigen.

 

Die Geruchsgutachten werden von Fachgutachtern erstellt nach den gängigen Vorschriften. Ob es evtl. neuere Vorschriften gibt und eine Messung heutzutage Elipsenförmig zulässig ist oder angewandt wird, kann heute (07.05.2018) noch nicht gesagt werden. Dies müsste vor Auftragserteilung noch geklärt werden.

 

Um keine Zeit zu verlieren, soll der PUMA beraten und beschließen, dass ggf ein neues Gutachten erstellt wird. Es soll jedoch nur dann ein neues Gutachten erstellt werden, wenn auch überjaupt zu erwarten ist, dass durch andere Messtechnik ( Elipse statt Kreis) andere Werte eine Aussage zur evtl. Bebaubarkeit von Grundstücken aussagen würde.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

1.Der PUMA beschließt, ein neues Gutachten zur Ermittlung der Geruchsimmssionen erstellen zu lassen.

Das Gutachten soll nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn andere Messtechnik (Elips statt Kreis) ein anderes Ergebnis als das Gutachten vom 14.03.2008 erwarten lässt. Sofern immer noch das gleiche Messverfahren als Grundlage dient, muss kein neues Gutachten beauftragt werden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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