Holsteiner Auenland         

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Auszug - Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:01 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2018/017 Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nicole Pohlmann
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.

 

Weiterhin gewährt die Gemeinde Bimöhlen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter für Übungsgruppen im Erwachsenen- und Seniorenbereich.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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