Auszug - Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Variante 1:
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Weddelbrook bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden.
Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Jugendfeuerwehrfahrzeuges
-eine Gerätewartentschädigung mit Wirkung vom 01.01.2018 gewährt.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | 1 |