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Auszug - Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/06/2018/014 Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nicole Pohlmann
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


rgermeisterin Claudia Peschel verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum. Sie ist im Vorstand des VfL Hitzhusen und möchte deshalb nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Stellv. Bürgermeister Dirk Mewes übernimmt zu diesem TOP die Leitung der Sitzung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.

 

Weiterhin gewährt die Gemeinde Hitzhusen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsgruppen für Erwachsene und Senioren.


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

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Enthaltungen

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