Auszug - Bauleitplanung - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes
Herr Dr. Hans-Günther Lüth stellt die aktuelle WE-Planung gemäß zweitem Entwurf der Windenergieplanung / Regionalplan vor.
Die Gemeindevertretung beschließt,
- die Änderung des Flächennutzungsplanes:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 19. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet, welches im Antrag von Herrn Dr. Lüth vom 11./12.09.2018 beschrieben wurde:
Bereich Heisterberg erweitern um die südlich der Bahnhofstraße gelegene Fläche (PR3_SEG_027) und
Bereich Beverloh neu aufnehmen Fläche PR3_SEG_306“
folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Ausweisung der Flächen für die Windnutzung (Windflächen)
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
- Die Kosten für das Planverfahren sind von dem Antragsteller zu tragen. Hierüber ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
- Ob auch noch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden muss, muss noch im Detail geprüft werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Christian Schäfer
Christine Schneider
Sebastian Steffens
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |