Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Bauleitplanung - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:30 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hausmannspost
Ort: Kieler Str. 75, 24649 Wiemersdorf
VO/08/2018/031 Bauleitplanung - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Herr Dr. Hans-Günther Lüth stellt die aktuelle WE-Planung gemäß zweitem Entwurf der Windenergieplanung / Regionalplan vor.

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. die Änderung des Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 19. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet, welches im Antrag von Herrn Dr. Lüth vom 11./12.09.2018 beschrieben wurde:

Bereich Heisterberg erweitern um die südlich der Bahnhofstraße gelegene Fläche (PR3_SEG_027) und

 

Bereich Beverloh neu aufnehmen Fläche PR3_SEG_306

 

folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Ausweisung der Flächen für die Windnutzung (Windflächen)

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

  1. Die Kosten für das Planverfahren sind von dem Antragsteller zu tragen. Hierüber ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.

 

  1. Ob auch noch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden muss, muss noch im Detail geprüft werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Christian Schäfer

Christine Schneider

Sebastian Steffens


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung