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Auszug - F 21 - Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe (PV Freiflächenanlage)  

2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 11
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2018/048 F 21 - Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe (PV Freiflächenanlage)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Hintergründe

Im Rahmen der PUMA Sitzung am 23.07.2018 hat das Ing.-Büro Dr. Lüth die Planungen für eine Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Großenaspe vorgestellt. Es handelt sich hierbei um eine Freiflächenanlage auf einer ca. 1 ha großen Fläche bestehend aus 9 Tischanlagen mit insgesamt 600 kW Leistung. Der in der PUMA-Sitzung am 23.07.2018 anwesende Herr Dr. Lüth erklärte, dass für diese Anlage eine Bauleitplanung notwendig wird. Dr. Lüth stellte weiter klar, dass ein Graben, welcher momentan über die Fläche veruft, erhalten bleibt.

 

Das anvisierte Grundstück ist momentan im Privatbesitz.

 

Der PUMA hatte am 23.07.2018 unter TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss unterstützt die Maßnahme und wünscht weitere Informationen im Rahmen einer weiteren PuMA-Sitzung.

 

 

Am 17.09.2018 informierte Herr Konrad (Vorsitzender des PUMA Großenaspe) Frau Scheunemann darüber, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll für das Vorhaben PV-Freiflächenanlage.

 

Ein entsprechener Beschlussvorschlag wird nun eingestellt n das Allris-Sitzungsprogramm

 

Beschluss:

1.bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 21. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet PV-Freiflächenanlage an der A7 folgende Änderungen der Planung vorsieht: PV-Freiflächenanlage an der A7

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

6.Der Aufstellungsbeschluss ist von der Abgabe der Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers abhängig. D.h. Zuerst soll der Antragsteller erklären, dass die Kosten für die Bauleitplanung, den ggf erforderlichen Ausgleich, etc. übernommen werden.

 

7.Es soll noch geklärt werden, ob evtl. der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich ist. Dann wäre auch der städtebauliche Vertrag vor Beginn des Verfahrens abzuschließen.

 

  1. Es soll geprüft werden, inwieweit eine Konzessionsabgabe vom Betreiber im B-Planverfahren festgeschrieben werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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