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Auszug - B 3 8. Änderung - Gewerbegebiet - Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet  

2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2018/051 B 3 8. Änderung - Gewerbegebiet - Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Bemerkung / Achtung - Befangenheiten:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Bernd Konrad und Jens Schümann

 

 

Sachverhalt:

r das Gewerbegebiet in Großenaspe wurde seinerzeit der Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt.

Inzwischen sind schon 6 Änderungen in Kraft getreten.

r die 7. Änderung (mit kompletter Überarbeitung) wurde am 12.05.2016 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Hierfür hat der PUMA am 25.07.2017 beschlossen, das Planverfahren zunächst zurückzustellen, da weitere Gesichtspunkte hinzugekommen sind oder hinzukommen könnten.

 

Nunmehr hat sich ergeben, dass der Wunsch bei einem Bauherren besteht, ein Bauvorhaben im Gewerbegebiet zu verwirklichen, welches die Festsetzung der zulässigen Traufhöhe mit 7,00 m nicht einhält. Das Bauvorhaben kann somit nicht verwirklicht werden.

Seitens der Gemeinde Großenaspe kann nun überlegt werden, ob man die Festsetzung der Traufhöhe komplett aus dem Bebauungsplan streicht (in allen Fassungen) oder ob man an der festgelegten Traufhöhe festhalten möchte, oder ob man die Traufhöhe verändern möchte.

 

Ein konkreter Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes von einem Bauherren liegt am 18.09.2018 8:19 Uhr nicht vor.

Achtung, Nachtrag: Antrag liegt im Entwurf vor um 11:36 Uhr, Unterschrift soll noch eingeholt werden und dann mit Unterschrift gemailt werden.

 

 

Laut Beschluss des PUMA vom 23.07.2018 (TOP 13) wurde vom PUMA empfohlen, dass die Traufhöhe auf die maximale Firsthöhe festgesetzt werden soll.

 

 

Somit wäre ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan durchzuführen.

 

Kosten

Bezüglich der Kosten muss entschieden werden, ob die Gemeinde Großenaspe die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes übernimmt, oder ob der Bauherr die Kosten zu tragen hat.

Hierfür wäre dann noch eine Kostenübernahmeerklärung des Investors abzugeben.

 

Alternative zur separaten B-Plan-Änderung:

Das geplante Ziel für die Änderung des Bebauungsplanes (lt. Beschluss PUMA 23.07.2018: Festsetzung der Traufhöhe auf die maximale Firsthöhe) kann ansonsten auch mit der 7. Änderung (Ziel: komplette Überarbeitung des B-Planes 3 und den Änderungen 1-6) geplant werden.

Dieser Plan läuft zwar im Moment etwas langsamer, da noch weitere Verhandlungen ausstehen, aber die Möglichkeit besteht.

 

Die Kosten für den Entfall der Traufhöhe würden bei der Gesamtabwicklung „entfallen“, weil es auf diese Änderung im Gesamtkostenpaket nicht ankommt.

Insofern wird seitens der Verwaltung (FBI - Bauleitplanung Scheunemann) empfohlen, eine Kostenübernahme mit dem Bauherren zu vereinbaren, um die Kosten r die Gemeinde zu sparen.

 

In anderen Fällen wird ebenso verfahren.

Scheunemann

 

Ursprung Stand 11.07.2018 11:42 Uhr

1.Überarbeitung 12.07.2018 08:32 Uhr

Beschluss PUMA 23.07.2018 eingearbeitet und für PUMA 26.09.2018 vorbereitet am 18.09.2018 8:17 Uhr

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

1.

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 3 8. Änderungr das Gebiet „Gewerbegebiet soll wie folgt geändert werden:

Festsetzung der Traufhöhe auf maximal 10 m

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

6.Es ist eine Kostenübernahme zu vereinbaren zwischen der Gemeinde und dem Investor / Bauinteressenten entsprechend Antrag vom 18.09.2018.

Erst nach Abgabe der Kostenübernahmeerklärung soll mit dem Verfahren begonnen werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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