Auszug - Informationen zum zweiten Entwurf der Windenergie-Regionalplanung
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Stölting informiert darüber, dass der Anfang September 2018 von der Landesplanung veröffentlichte 2. Entwurf der Windenergieregionalplanung insofern für die betroffenen Gemeinden Überraschungen auswies, dass in Teilen im 1. Entwurf ausgewiesene Windeigungsflächen komplett gestrichen wurden oder anderenfalls völlig neue Flächen aufgenommen wurden, die bisher noch gar nicht zur Disposition standen. Die Gemeinden haben nunmehr bis spätestens 3.1.2019 die Möglichkeit, zu dem vorliegenden 2. Entwurf eine Stellungnahme abgeben zu können. Andererseits liegen gemäß Schreiben des LLUR Lübeck vom 29.8.2018 für die Bereiche der Gemeinden Lentföhrden/Weddelbrook und Hingstheide/Föhrden-Barl konkrete Bauantragsunterlagen für die Errichtung von Windkraftanlagen vor. Hierzu wurden die betroffenen Gemeinden gebeten, bis zum 31.10.2018 gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch das gemeindliche Einvernehmehn abzugeben, da es sich nach Einschätzung des LLUR um privilegierte Vorhaben handelt.
Für alle Gemeinden, die mit der Neuausweisung von Windenergieeignungsflächen nicht einverstanden sind, stellt sich die Frage, ob sie sich bei der Abfassung ihrer Stellungnahmen durch die Einbindung eines Fachanwaltes rechtlichen Rat hinzuziehen, um die geplanten Ausweisungen möglichst verhindern oder minimieren zu können.
In dieser Hinsicht findet am 19.10.2018, 09.00 Uhr, im Sitzungszimmer der Amtsverwaltung für alle interessierten Gemeinden ein Info-/Abstimmungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Badenhoop aus Kiel statt, um die weitere Vorgehensweise abstimmen zu können.