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Auszug - Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2018/014 Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund von Befangenheiten gem. § 22 Gemeindeordnung verlassen

  • rgermeister Bernd Aszmoneit
  • 1. stellv. Bürgermeister und stellv. Wehrführer Christian Lübbers
  • Matthias Gudat Gemeindevertreter und Gerätewart bis 19.01.2018 und ab 20.01.2018 und
  • Torben Aszmoneit Gemeindevertreter und Gerätewart seit 20.01.2018

den Sitzungsraum.

 

Somit besteht die Gemeindevertretung nun für diese Abstimmung aus 5 Personen.

 

Da sowohl Bürgermeister als auch der 1. stellv. Bürgermeister befangen sind, übernimmt der 2. stellv. Bürgermeister Thomas Hempel die Sitzungsleitung.

 

Herr Hempel berichtet, dass das Thema auch schon in der Finanzausschusssitzung vorbereitet wurde. Die Thematik wird erneut erläutert.

 

Die Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für die Freiwillige Feuerwehr wird zum Anlass und Maßstab genommen für die Beträge in der Entschädigungssatzung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.


Beschluss:

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Hasenkrug bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

Entsprechend der Entschädigungsverordnung vom 16.04.2018 erhält

 

-der Gemeindewehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung,

-die Stellvertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung,

-der Gemeindewehrführer ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung,

-der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung,

-der Gerätewart eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien. Die Entschädigung wird auf geteilt auf die beiden Gerätewarte der Gemeinde Hasenkrug, sodass jeder 50 % erhält.

-Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Jugendfeuerwehrfahrzeuge eine Gerätewartentschädigung in Höhe von 100 % gewährt. Diese 100 % werden aufgeteilt auf die beiden Gerätewarte, sodass jeder 50 % erhält.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

4

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

Nach Ende der Diskussion und Abstimmung werden die befangenen Mitglieder wieder in den Sitzungsraum geholt.

 

Herr Hempel informiert über den Beschluss.

 

Herr Bürgermeister Aszmoneit übernimmt die Sitzungsleitung wieder.

 


 

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