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Auszug - Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Heidmoor Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 21:06 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Heidmoor
Ort: Moorweg 13, 24632 Heidmoor
VO/13/2018/112 Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Gerhard Eggert als jetziger Wehrführer und Benjamin Werner-Neumann als zukünfiter Wehrführer verlassen um 20.12 Uhr den Raum.

 

Beschluss:

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Heidmoor bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

- Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

- Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

- Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.

- Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

- Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in he von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

 

Gerhard Eggert und Benjamin Werner-Neumann kehren um 20.20 Uhr nach der Abstimmung

zur Sitzung zurück.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

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Enthaltungen

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