Auszug - F 20 und B 21 1. Änderung - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr 21 für das Gebiet"zwischen Diekstücken und Hans-Clausen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"
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Wortprotokoll |
Der Ausschussvorsitzende, Bernd Konrad, erläutert kurz den Sachverhalt. Herr Udo Petersen (Kreisplanungsamt Segeberg) ergänzt die Ausführungen und weist auf eine wichtige neue Baugesetzregelung hin. Er teilt mit, dass für die vorgesehen Erweiterung des B-Plangebietes Nr. 21 (Baugebiet Am Eidring) nach der neuen Gesetzregelung ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden kann. Dies bedeutet u. a., dass keine F-Planänderung erforderlich ist und die Darstellung von Ausgleichsflächen und ein Umweltbericht entbehrlich sind. Voraussetzung ist, dass das Planverfahren per Beschluss in einem Verfahren nach § 13 b BauGB überführt wird (siehe hierzu TOP 12, PuMA-Sitzung vom 29.01.2019).
Ein Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ist dann nicht erforderlich. Somit entfällt die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.