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Auszug - B 10 - Überleitung des Bauleitplanverfahrens in ein Verfahren nach § 13 B BauGB - Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/06/2018/034 B 10 - Überleitung des Bauleitplanverfahrens in ein Verfahren nach § 13 B BauGB - Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hitzhusen beschließt, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel als Verfahren nach § 13 B BauGB durchzuführen.

 

Weiterhin wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlossfassung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

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Enthaltungen

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