Auszug - B 10 - Überleitung des Bauleitplanverfahrens in ein Verfahren nach § 13 B BauGB - Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hitzhusen beschließt, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel„ als Verfahren nach § 13 B BauGB durchzuführen.
Weiterhin wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlossfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |