Auszug - F12 und B19 - Änderung bzw. Ergänzung der Planungsziele und Detaillierung des Plangebietes für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Großenaspe Ortsteil Brokenlande, Sondergebiet Hotel und Tankstelle
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hat am 25.04.2012 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „Zwischen Hamburger Chaussee und A 7 bis Vierkamp (Heidehof)“ gefasst.
Zwischenzeitlich haben sich die Planungsziele und das Plangebiet aus Sicht der Investoren verändert, so dass nun das geänderte Gebiet und die geänderten Planungsziele durch die Gemeindevertretung beschlossen werden:
Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt die geänderten Planungsziele in dem geänderten Plangebiet entsprechend der Ausarbeitung vom Planungsbüro dn stadtplanung (Planungsbüro des Investors) aus der Anlage.
Gemeinde Großenaspe (Kreis Segeberg)
Aufstellung der 12. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 19 "Brokenlande"
Vorschlag: Planungsziele
für das Gebiet zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)
Anlass:
Unter Berücksichtigung der Einwände der Landesplanungsbehörde und des Kreises Segeberg sollen nunmehr in einem ersten Schritt etwa 15.600 m² als "Sondergebiet Hotel/Tankstelle" und Verkehrsfläche (L319) überplant werden (siehe Anlage Plangeltungsbereich).
Es sollen nunmehr gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2012 folgende
geänderte Planungsziele verfolgt werden:
Planungsziele:
" Im Sondergebiet SO-Gebiet "Hotel und Tankstelle" sollen hinsichtlich der Art der Nutzung neben dem vorhandenen Hotelbetrieb, eine Tankstelle, eine Schank- und Speisewirtschaft, Lagerplätze, öffentliche Ladestationen für elektronisch betriebene Fahrzeuge, Stellplätze und Garagen für Lastwagen und Kraftfahrzeuge sowie eine Großflächenwerbetafel (Pylon) und in einer Höhe von etwa 45 m planungsrechtlich ermöglicht werden.
" Vergnügungsstätten und sonstige Gewerbebetriebe sollen ausgeschlossen werden, damit sich das Sondergebiet von den übrigen Planungskategorien der BauNVO hinreichend abgegrenzt.
Für das Plangebiet stellt sich die Flächenaufteilung wie folgt dar:
" Sondergebiet Tankstelle (vgl. Anlage Shell Planung + Erweiterung) ca. 8.000 m²
" Sondergebiet Hotel - Heidehof ca. 6.000m²
" Verkehrsfläche L319 ca. 1.700 m² (Anm.: die Verkehrsfläche soll mit in den Plangeltungsbereich aufgenommen werden, da ggf. die Errichtung einer Linksabbiegespur im weiteren Verfahren erforderlich ist)
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Kopie Lageplan M 2000
Kopie Lageplan M 1000
Kopie Lageplan M 200
Abstimmungsergebnis:
dafür | 16 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |