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Auszug - B 21 1. Ergänzung und Änderung - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  

8. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2019/114 B 21 1. Ergänzung und Änderung - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abwägungsbeschluss:

 

Zur Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 02.09.2019 wie folgt abgewogen:

 

Datum und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

18.06.2019 Archäologisches Landesamt Schleswig Holstein

unsere Stellungnahme vom 14.06.2108 wurde richtig in die Begründung der 1. Änderung  und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe übernommen.  Sie ist weiterhin gültig.

Wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise im Bebauungsplan bleiben erhalten.

18.06.2019 SH Netz AG Neumünster

r die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz bestehen seitens der SH-Netz AG (NC Neumünster) keine Anmerkungen. Für die Gasversorgung ist das NC Kaltenkirchen zuständig.

Keine Abwägung erforderlich

16.07.2019 SH Netz AG Netzcenter Kaltenkirchen

unsererseits bestehen zum o.g. Bebauungsplan im Gasbereich keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

27.06.2019 Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

27.06.2019 Gemeinde Hardebek

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

28.06.2019 Gemeinde Bimöhlen

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

01.07.2019 Gemeinden Boostedt und Heidmühlen

die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen haben keine Bedenken zur Bauleitplanung Gemeinde Großenaspe, B Plan 21, 1. Änderung; Planungsanzeige gem. §11 Landesplanungsgesetz.

Keine Abwägung erforderlich

25.07.2019 Kreis Segeberg - Fachabteilungen Tiefbau, untere Bauaufsichtsbehörde, vorbeugender Brandschutz, Kreisplanung, untere Denkmalschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde, Wasser - Boden - Abfall für Schutzgüter Abwasser, Gewässerschutz, Bodenschutz und SG Grundwasserschutz, GW Geothermie, Fachabteilung Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Sozialplanung, Verkehrsbehörde, Klimaschutz

Tiefbau  Nach § 29 Abs. 1 StrWG SH dürfen keine bauliche Anlagen an der K 111 in einer Entfernung bis zu 15,00m, gemessen vom äeren befestigten Rand der Fahrbahn, errichtet werden. Aus der unmittelbaren Lage des Anbaues an der Kreisstraße können keine Ansprüche auf Ersatz von Schäden hergeleitet werden, die durch den Verkehr oder durch Baumaßnahmen an der K 111 entstehen können. Eine direkte Zufahrt zur K 111 wird nicht in Aussicht gestellt. 

Die genannte Anbauverbotszone ist bereits Gegenstand der Planung. Eine direkte Zufahrt von der Kreisstraße aus ist nicht vorgesehen. 

 

Untere Bauaufsichtsbehörde Keine bauordnungsrechtlichen Bedenken. 

Keine Abwägung erforderlich.

 

Vorbeugender Brandschutz Die Löschwasserversorgung ist mit geeigneten Entnahmestellen mit einem Hydrantenabstand von maximal 150 m vorzusehen (DVGW Arbeitsblatt W 400-1 in Verbindung mit AGBF 2018-4 Information zur Löschwasserversorgung).

Der Hinweis wird beachtet.

 

Kreisplanung Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich

 

Untere Denkmalschutzbehörde Keine denkmalrechtlichen Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

 

Untere Naturschutzbehörde Bezüglich Baumpflanzungen verweise ich auf meine Stellungnahme im Rahmen der 1. Beteiligung.  Das Erfordernis für einen Knickdurchbruch (gesetzlich geschützter Biotop) im Bereich der östlichen Plangebietsgrenze wird seitens der UNB nicht geteilt.  Die dafür erforderliche naturschutzrechtliche Zustimmung wird daher nicht in Aussicht gestellt.  Dieser Belang des Naturschutz unterliegt nicht der gemeindlichen Abwägung, worauf hiermit hingewiesen wird. 

Baumpflanzungen: Auf festgesetzte Baumpflanzungen innerhalb des Gebietes wird aus Platzgründen verzichtet.  Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der gärtnerischen Nutzung eine ausreichende Durchgrünung des Baugebietes sichergestellt wird.   Knickdurchbruch: Die Stellungnahme zum Knickdurchbruch wird zur Kenntnis genommen.    Hierzu sollte vor dem Satzungsbeschluss noch intensiv versucht werden ein Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde herzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, so muss eine andere Erschließungsmöglichkeit des betroffenen Flurstückes durch ein Geh- Fahr und Leitungsrecht geschaffen werden. Eine nochmalige öffentliche Auslegung scheint nicht erforderlich, wenn der Grundstückseigentümer, die Bauaufsicht, der vorbeugende Brandschatz und die Gemeinde dem zustimmt. 

 

Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

 

SG Gewässerschutz Keine Bedenken. 

Keine Abwägung erforderlich

 

SG Bodenschutz In der Umweltprüfung wird auch die Betrachtung des Bodens und die Berücksichtigung des Bodenverbrauchs gefordert. In dem vorliegenden Begründungstext fehlt eine Begründung, warum auf diese Betrachtung und Berücksichtigung des Bodens verzichtet wurde. 

Aufgrund der Tatsache , dass es sich hier um ein Verfahren gem. § 13 b BauGB handelt , wird auf einen Umweltbericht verzichtet. 

Die Begründung wird um diesen Hinweis entsprechend ergänzt

 

SG Grundwasserschutz / Geothermie Grundwasserschutz: Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Sofern im Rahmen der Neubebauung Wasserhaltungsmaßnahmen zur Trockenhaltung der Baugrube geplant sind, ist die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.  Geothermie: Keine weiteren Hinweise 

Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt berücksichtigt. .

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich

 

Sozialplanung Aktuell sind alle Plätze zur Tagesbetreuung für Kinder vor dem Schuleintritt belegt. Es ist zu erwarten, dass sich diese Situation auch ohne weiteren Bevölkerungszuwachs die nächsten Jahre nicht entspannt, sondern schon aufgrund des sich ändernden Nachfrageverhaltens (Kinder werden immer früher in die Krippe gegeben) verschärft. Von daher wird angeraten, baldmöglichst die örtliche Kita um eine Familiengruppe zu erweitern. 

Die Begründung wird um entsprechende Aussagen ergänzt werden. 

 

Verkehrsbehörde Keine Stellungnahme. 

Keine Abwägung erforderlich

 

Klimaschutz Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich

25.07.2019 LKA SH Kampfmittelräumdienst über online-Beteiligungsverfahren

Landeskriminalamt S-H (Kampfmittelräumdienst) In der o. a. Gemeinde/Stadt sind Kampfmittel nicht auszuschließen.  Vor Beginn von Tiefbaumaßnahmen wie z. B. Baugruben/Kanalisation/Gas/Wasser/Strom und Straßenbau ist die o. a. Fläche/Trasse gem. Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt Dezernat 33, Sachgebiet 331 Mühlenweg 166 24116 Kiel durchgeführt.  Bitte weisen Sie die Bauträger darauf hin, dass sie sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen sollten, damit Sondier- und Räummaßnahmen in die Baumaßnahmen einbezogen werden können.

Die Begründung wird um den gegebenen Hinweis ergänzt.

25.07.2019 LLUR ländl. Räume über online-Beteiligungsverfahren

LLUR ländl. Räume (westl. Kreis SE) Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die Änderung des Bebauungsplan zur Kenntnis genommen. Die Bodenordnung ist nicht betroffen, die Landwirtschaft hat nur Kenntnis genommen.

Keine Abwägung erforderlich

25.07.2019 Untere Forstbehörde über online-Beteiligungsverfahren

Untere Forstbehörde Der Bereich der Änderung des B-Planes 21 berührt keine waldrechtlichen Belange. Insofern bestehen keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

25.07.2019 LLUR Immissionsschutz über online-Beteiligungsverfahren

LLUR Immissionsschutz Keine grundsätzlichen immissionsschutzrechtlichen Bedenken, wenn die Hinweise und Empfehlungen des Gutachters aus der schalltechnischen Untersuchung vom TüV Nord befolgt werden.

Keine Abwägung erforderlich

Landesplanung

 

Seitens des Kreises wurde die Planungsanzeige mit einer positiven Stellungnahmen begleitet,  so dass davon auszugehen ist, dass auch von hier eine positive Stellungnahme eingehen wird. 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Bernd Konrad (Ausschussvorsitzender)

Arne Konrad (Gemeindevertreter)

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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