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Auszug - Lärmaktionsplan - turnusgemäße Überprüfung des Lärmaktionsplanes  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 09.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2019/060 Lärmaktionsplan - turnusgemäße Überprüfung des Lärmaktionsplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde im Jahr 2013 durch die Gemeinde Bimöhlen aufgestellt. Der Lärmaktionsplan ist regelmäßig (alle 5 Jahre) zu überprüfen.

 

Der sechsspurige Ausbau der Autobahn BAB A7 wurde in der Zwischenzeit fertiggestellt und auch Lärmschutzmaßnahmen wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Bimöhlen eingerichtet. Diese Maßnahmen sind noch nicht in den Grundlagenkarten (Lärmkarten 2017) eingetragen.

 

Es soll erstmalig eine reale Messung des Umgebungslärms in der Gemeinde durchgeführt werden. Dieses soll eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen sein; die Messung erfolgt durch eine Privatperson und mit zunächst einfachsten Mitteln. Verantwortlich für die Durchführung ist Hartmut Opitz, ein Zeitansatz wurde nicht bestimmt. (geändert lt. GV-Sitzung vom 02.12.2019)

 

Die Gemeinde hat bei der Überprüfung ds Lärmaktionsplanes diese Verbessereung jedoch schon berücksichtigt.

 

 

Der Entwurf des Lärmaktiionsplanes 2018/2019 ist der Anlage zu entnehmen

 

Der Öffentlichkeit ist zum Tagesordnungspunkt ein Rederecht eingeräumt.

 

Es liegen keine Einwendungen der Öffentlichkeit vor.

 

 

Die Gemeinde Bimöhlen beschließt den Lärmaktionsplan 2018/2019.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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