Auszug - Lärmaktionsplan - turnusgemäße Überprüfung des Lärmaktionsplanes
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde im Jahr 2013 durch die Gemeinde Bimöhlen aufgestellt. Der Lärmaktionsplan ist regelmäßig (alle 5 Jahre) zu überprüfen.
Der sechsspurige Ausbau der Autobahn BAB A7 wurde in der Zwischenzeit fertiggestellt und auch Lärmschutzmaßnahmen wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Bimöhlen eingerichtet. Diese Maßnahmen sind noch nicht in den Grundlagenkarten (Lärmkarten 2017) eingetragen.
Es soll erstmalig eine reale Messung des Umgebungslärms in der Gemeinde durchgeführt werden. Dieses soll eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen sein; die Messung erfolgt durch eine Privatperson und mit zunächst einfachsten Mitteln. Verantwortlich für die Durchführung ist Hartmut Opitz, ein Zeitansatz wurde nicht bestimmt. (geändert lt. GV-Sitzung vom 02.12.2019)
Die Gemeinde hat bei der Überprüfung ds Lärmaktionsplanes diese Verbessereung jedoch schon berücksichtigt.
Der Entwurf des Lärmaktiionsplanes 2018/2019 ist der Anlage zu entnehmen
Der Öffentlichkeit ist zum Tagesordnungspunkt ein Rederecht eingeräumt.
Es liegen keine Einwendungen der Öffentlichkeit vor.
Die Gemeinde Bimöhlen beschließt den Lärmaktionsplan 2018/2019.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |