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Auszug - B 10 - Abwägungsbeschluss der Gemeinde über die vorgebrachten Einwendungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Brüchkoppel" südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/06/2019/047 B 10 - Abwägungsbeschluss der Gemeinde über die vorgebrachten Einwendungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Brüchkoppel"
südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Hinweise / Erläuterung:

Die Gemeinde Hitzhusen führt das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 (Brüchkoppel) als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durch. Hiernach wäre eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit entbehrlich.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde trotzdem am 04.04.2019 19 Uhr durchgeführt.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

 

 

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag ist der Tabelle zu entnehmen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 04.04.2019 und danach sind durch die Öffentlichkeit einige Anregungen vorgebracht worden.

Die Gemeindevertretung Hitzhusen schaute sich anschließend die Anregungen an und entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den einzelnen Meldungen verfahren wird.

Im Rahmen einer nicht-öffentlichen Arbeitssitzung der Gemeindevertretung am 09.05.2019 wurde über die vorgebrachten Anregungen beraten und beschlossen, dass mit dieser Abgung der Entwurf des Bebauungsplanes zu überarbeiten ist.

Das Planungsbüro hat die Änderungen eingearbeitet und der Gemeinde erneut zur Verfügung gestellt.

 

 

Danach wurden die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert (23.07.2019) und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Nach § 13 b in Verbindung mit § 13 Abs 2 BauGB wäre die Beteiligung zwar entbehrlich, die GV hat jedoch am 04.04.2019 beschlossen, die frühe Beteiligung der TÖB durchzuführen.

 

Die von den TÖB vorgebrachten Einwendungen sind auch von der Gemeindevertretung abzuwägen.

 

 

Über die Einwendungen  / Anregungen der Öffentlichkeit und der TÖB muss die GV Hitzhusen im Rahmen der Abwägung entscheiden, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag ist der Tabelle zu entnehmen.

 

 

Beschluss:

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „"Brüchkoppel" südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"

 

wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖs nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen am 30.09.2019 wie folgt abgewogen:

 

 

Einwendungen / Hinweise der Öffentlichkeit vom 04.04.2019 und danach:

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

re nach § 13 b in Verbindung mit § 13 Abs 2 BauGB entbehrlich, soll/kann aber trotzdem durchgeführt werden. Bei Verzicht darauf hinweisen

 

 

04.04.2019

Alfred Willhöft

Die Anzahl der Vollgeschosse soll von bisher 2 Vollgeschosse auf 1 Vollgeschoss reduziert werden

Die Anzahl der Vollgeschosse bleibt bei 2.  Die Gemeinde möchte hierbei den heutigen Standard erglichen. Hierbei wird dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden gemäß § 1 BauGB entsprochen.    Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.    Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.  Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.  Der Bezugspunkt für dieTraufhöhe wird festgesetzt. Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.  Als Bezugshe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege. 

04.04.2019

Torsten Ehlers

Die Möglichkeit, Mehrfamilienuser bauen zu können, sollte entfallen, dies passt nicht in dies Gebiet

Es soll weiterhin ermöglicht werden, dass Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit entstehen können.  Die Gemeinde berücksichtigt hierbei die Planungsgrundsätze nach § 1 BauGB

04.04.2019

Rainer Horst

Frage: Wie bekommt man 5 Wohneinheiten in ein Haus?

Die seitens der Gemeinde gewollten und planerisch festgesetzten „ Mehrfamilienhäuser“ im Norden des Geltungsbereiches werden durch die Festsetzung, dass in diesem Bereich 5 Wohneinheiten je Einzelhaus zulässig sind sicher gestellt. Einzuhalten ist die festgesetzte Mindestgrundstücksgröße. 

04.04.2019

Andreas Schroedter

Frage: Wieviele Häuser sind schon verkauft?

Es ist noch kein Grundstück verkauft 

04.04.2019

Torsten Ehlers

Frage: Wo ist der Standort für das Mehrfamilienhaus bzw. die Mehrfamilienhäuser geplant?

An der Nordgrenze des Baugebietes, südlich des Knicks Brookhorn, westlich der geplanten Zufahrtstraße vom Brookhorn aus  

04.04.2019

Britta Hamer

Frage: Warum werden die Mehrfamilienhäuser auf der Nordseite des Baugebietes geplant ? 

rgermeisterin Peschel antwortet, dass dies mit der Beschattung des Baugebietes zu tun hat. Im Nordbereich ist dies am wenigsten störend  

04.04.2019

Thomas Frick

Frage: Sind überall Wohngeude mit mehr als einer Wohneinheit möglich?

Die Festsetzungen sehen vor, dass grundsätzlich 600 qm benötigt werden, um ein Einzelhaus zu bauen.  Je Wohneinheit braucht man 450 qm Grundstücksfläche. 0-599 qm = kein Haus 600 -899 qm = 1 Haus 1 Wohneinheit 900-1349 qm = 1 Haus 2 Wohneinheiten  1350 qm = 1 Haus 3 Wohneinheiten (3*450 qm Grundfläche)  

04.04.2019

Anke Ehlers

Frage: Gibt es schon Investoren für die Mehrfamilienhäuser

Nein  

04.04.2019

Rainer Horst

Wie soll die Zuwegung über den Brookhorn erfolgen ? Die Straße Brookhorn scheint nicht ausreichend breit zu sein

Die Zuwegung in das Baugebiet erfolgt sowohl über den Brookhorn als auch über den Weg Hempheide   Diese beiden Straßen / Wege müssen noch ausgebaut werden, aber nur soweit, wie es für die Erschließung des Baugebietes erforderlich ist.   Die Darstellung der Erschließungswege bzw. der Straßenverkehrsfläche ist in der Planzeichnung zu ergänzen und das Plangebiet um diese Erschließungsflächen zu vergrößern.

04.04.2019

Astrid Wiese

Wie soll die Straße im Baugebiet gestaltet sein

Die Straße soll mit seitlichen Sickermulden gebaut werden.  Die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Fußngerbereich soll hauptchlich optisch erfolgen, so dass der Bürgersteigbereich auch überfahrbar gebaut werden soll (gemischte Verkehrsfläche). Es sollen auch einige Parkflächen ausgewiesen werden.  Die Details wird die weitere Planung ergeben.  Die Gestaltung der Straße im Baugebiet und ggf. auch die Zufahrtstraßen Brookhorn und Hempheide wird im Bebauungsplan erläutert.

04.04.2019

Rainer Horst

Warum sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden, es passt nicht nach Hitzhusen

Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.  Bürgermeisterin Peschel erläutert die Hintergründe und Gedanken der Gemeinde, dass generationsübergreifend Wohnraum nicht ausreichend zur Verfügung steht.  Die Gemeinde Hitzhusen möchte hier ein Angebot ermöglichen.  

04.04.2019

Anke Ehlers

Es liegt an der fehlenden Versorgung mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Lebens, und auch der fehlenden Ärzte auf dem Land, dass die älteren Personen aus Hitzhusen wegziehen zB. In die Nachbarstadt Bad Bramstedt.

Die Einschätzung wird zur Kenntnis genommen. 

04.04.2019

Jan Hagenow

Er regt an, dass die Gemeinde doch selber das Mehrfamilienhaus/ die Mehrfamilienhäuser (Wohnungsbau) baut

Ziel der Bauleitplanung ist es nicht, schon festzulegen, wer was baut, sondern die Möglichkeiten für zB. Wohnungsbau zu schaffen.   

04.04.2019

Simon Timmermann

Frage: Gibt es Baupflichten, die festlegen, innerhalb welcher Zeit gebaut werden muss.

Diese Regeln werden nicht im Bebauungsplan festgelegt.  Solche Regelungen könnten in den zu schließenden Kaufverträgen getroffen werden.  Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 

04.04.2019

Alfred Willhöft

Frage: Wieviel werden die Grundstücke kosten?

Die Grundstückspreise sind noch nicht bekannt.  

04.04.2019

Anke Ehlers

Anregung: Sie regt an, auch öffentliche Parkplatzflächen auszuweisen.

Im Bebauungsplan wird festgelegt, dass auf den Grundstücken je Wohneinheit mindestens 2 Stellplätze zu errichten sind. Die Vorschriften der Landesbauordnung (erforderliche Anzahl von Stellplätzen) sind zu beachten.  Darüber hinaus sind auch innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche (mit einer Breite von 6,50 m) die Anlage von öffentlichen Parkplätzen möglich. Diese müssten versetzt angeordnet werden und tragen so gleichzeitig zu einer Verkehrsberuhigung bei. 

04.04.2019

Torsten Ehlers

Anregung: Er regt an, dass das Mehrfamilienhaus / die Häuser nur eine Zuwegung (eine gemeinsame Zufahrt) über die Straße Brookhorn erhalten sollen. Die Zahl der Knickdurchbrüche ist zu minimieren

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen  Die Erschließung des/der Grundstücks/e im Nordbereich des Baugebietes soll über den Brookhorn erfolgen. Die Zahl der Knickdurchbrüche wird auf das Minimum reduziert.  Es ist jedoch mit einer Breite von ungefähr 8 m Knickdurchbruch zu rechnen.   Es ist zu berücksichtigen, ob die gesamte Erschließung über den Brookhorn erfolgen soll (auch Leitungen), oder ob es nur die verkehrliche Erschließung sein soll. Dann müsste die Erschließung mit Wasser/Abwasser/Strom etc auf andere Weise erfolgen und entsprechende Leitungsrechte berücksichtigt werden.  Dies wird sich im Lauf des Verfahrens kren.

04.04.2019

Britta Hamer

Sie fragt, ob es im Zusammenhang mit dem Baugebiet auch eine Ampel über den Weddelbrooker Damm geben wird, um den Schulkindern einen sicheren Schulweg zur Grundschule Hitzhusen (oder zum Bus oder weiterführende Schulen) zu ermöglichen

Dies ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.   Eine Nachfrage beim Ordnungsamt des Amtes Bad Bramstedt-Land, Herrn Klinger, ergab, dass grundsätzlich jeder einen Antrag bei dem zuständigen Straßenbaulastträger stellen kann.  Für die Einrichtung von Querungshilfen (Ampel, Zebrastreifen etc) sind die Querungszahlen nachzuweisen und die Verkehrszahlen auf der Straße.  Die Einrichtung einer Querungsmöglichkeit wird jedoch nicht Bestandteil der Bauleitplanung sein. 

11.04.2019

Lennart Horst Für Britta und Jörn Hamer, Brigitte und Alfred Willhöft,  Elisabeth und Arnold Hartwig Cornelia, Rsainer und Lennart Horst

Per Mail -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: lennart horst [  Gesendet: Freitag, 5. April 2019 19:50 An: Scheunemann, Ute Cc: Joern Hamer Betreff: Bürgerbeteiligung B-Plan Hitzhusen Brüchkoppel  Sehr geehrte Frau Scheunemann,  Im Folgenden übersenden wir Ihnen unsere Anregungen. In der Gemeindevertretersitzung zum 4.4.19 haben wir erstmals Details zum Baugebiet „auf der Brüchkoppel“ bekommen. Wir finden es schön, dass unser Dorf jungen Familien bezahlbaren Wohnraum zur Vergung stellen will und begrüßen daher dieses Vorhaben.

 

 

 

Es verwundert uns allerdings die zweigeschossige Bauweise und

Wird zur Kenntnis genommen. .

 

 

die Firsthöhe von 9 m, die nicht in den Charakter des Dorfes passen.

Wird zur Kenntnis genommen.  

 

 

Außerdem sind 9 m Firsthöhe für ein Einfamilienhaus auf 600 qm Grundstücksfläche bei einer GRZ von 0,3 nicht nachvollziehbar. 

Wird zur Kenntnis genommen.   Berechnung: 600 qm x 0,3 = 180 qm bebaubar. Bei 2 Vollgeschossen sind dies ungefähr 2x3 m Höhe plus Dachgeschoss ca 9 m First, Traufhe berücksichtigen…

 

 

Der Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze an Grundstücken zum Brookhorn sollte anstatt der 5 m 10 m betragen, wie auch auf der gegenüberliegenden Seite.

Im Entwurf des Bebauungsplanes ist angegeben, dass von dem Knick ein Knickschutzstreifen mit 5 m Breite Abstand eingehalten werden muss.  Der Knick (ca 3 m Breite) liegt auf dem Grundstück.  Vom Knick ist ein Knickschutzstreifen von 5 m einzuhalten.  Im Bebauungsplanentwurf ist der Knickschutzstreifen von 5 m angegeben.  Insofern ist ein Grenzabstand von ungefähr 8 m einzuhalten.   Die gegenüberliegende Seite (Roßkamp) wird von diesem Bebauungsplan nicht behrt, bei dem Gebiet gelten eigene Vorschriften.

 

 

Wir bitten eindringlich um eine Reduzierung auf maximal 7 m Firsthöhe und

Die Firsthöhe bleibt bei 9 m. Die Anzahl der Vollgeschosse bleibt bei 2.  Die Gemeinde möchte hierbei den heutigen Standard ermöglichen. Hierbei wird dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden gemäß § 1 BauGB entsprochen.    Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.   Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.  Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.  Der Bezugspunkt für die Traufhöhe wird festgesetzt. Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.  Als Bezugshöhe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege.

 

 

eingeschossige Bauweise für das gesamte Baugebiet, damit der Dorfcharakter gewahrt bleibt.

Anregung, Abwägung erforderlich.  Die Gemeinde Hitzhusen ist baulich nicht durch eingeschossige Bebauung geprägt, so dass hier ein typischer Dorfcharakter nicht vorherrscht und folglich als Maßstab für künftige eingeschossige Bebauung nicht herangezogen werden kann.  Die Anzahl der Vollgeschosse bleibt bei 2.  Die Gemeinde möchte hierbei den heutigen Standard ermöglichen. Hierbei wird dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden gemäß § 1 BauGB entsprochen.    Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.      Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.  Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.  Der Bezugspunkt für die Traufhöhe wird festgesetzt. Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.  Als Bezugshöhe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege.

 

 

Wir erlauben uns, Ihnen als Anlage einen aus unserer Sicht optimierten Vorschlag für den Bebauungsplan zu schicken, der die Erschließungskosten senkt und somit die Gemeindefinanzen schont. Überdies würde sich die Grundstücksanzahl erhöhen und die Grundstücke könnten zu günstigeren Preisen zur Verfügung gestellt werden. Die Verkehrssituation im Brookhorn wird durch zwei Abbiegungen und die neue Ansiedlung im Wohngebiet erheblich verschärft. Auch aus diesem Grund halten wir den Bau von Mehrfamilienhäusern in diesem Gebiet für problematisch, da das Verkehrsaufkommen dadurch noch weiter erhöht würde.  Mit freundlichen Grüßen  Britta und Jörn Hamer Brigitte und Alfred Willhöft Elisabeth und Arnold Hartwig Cornelia, Rainer und Lennart Horst    -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: lennart horst [ Gesendet: Freitag, 5. April 2019 19:54 An: Scheunemann, Ute Cc: Joern Hamer Betreff: Anhang Bürgerbeteiligung B-Plan Hitzhusen Brüchkoppel  Sehr geehrte Frau Scheunemann,  Anbei der fehlende Anhang der ersten Mail.  Mit freundlichen Grüßen   Lennart Horst 

Die Gemeinde Hitzhusen hat sich viele Alternativen zur Gestaltung des Baugebietes überlegt.   Die Erschließung vieler Grundstücke über sogenannte Pfeifenstiele wird von der Gemeinde Hitzhusen nicht als vorteilhaft gesehen.  Die Anzahl der angedachten Grundstücke ist ausreichend.  Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Brookhorn wird sich insgesamt durch andere Zuwegungen nicht ändern.  

11.04.2019

Tom Holste

Persönlich /zur Niederschrift im Amt Bad Bramstedt-Land    Ich möchte anregen, dass in den Bebauungsplan aufgenommen wird, dass Photovoltaikanlagen / Sonnenkollektoren auf dem Dach angebracht werden sollen. Diese Anregung wird vorgebracht in Hinblick auf den Klimaschutz und die ansonsten nur ungenutzte Energie. Es wäre schön, wenn dies verpflichtend festgeschrieben wird. Ansonsten sollte zumindest die Möglichkeit eröffnet werden .    Tom Holste

      Die Möglichkeit ist grundsätzlich gegeben und wird durch den Bebauungsplan nicht eingeschränkt.  Die Gemeinde wird jedoch nicht eine bestimmte Art von Energieträgern als Verpflichtung im Bebauungsplan festschreiben.

23.04.2019

Jan Hagenow

Persönlich /zur Niederschrift im Amt Bad Bramstedt-Land:    Geschossigkeit auf 1 reduzieren 

    Die Anzahl der Vollgeschosse bleibt bei 2.  Die Gemeinde möchte hierbei den heutigen Standard erglichen. Hierbei wird dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden gemäß § 1 BauGB entsprochen.    Zusätzlich wird eine Traufhe von maximal 6,50 m festgesetzt.     Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.  Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.  Der Bezugspunkt für die Traufhöhe wird festgesetzt. Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.  Als Bezugshe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege.

 

 

2. Wohneinheit im Dachgeschoss ermöglichen mit einer Grundfläche von maximal  70 % der Grundfläche der 1. Wohneinheit  oder auf eine begrenzte Wohnflächenzahl  zB 60-70 qm für die 2. Wohnung)- Ziel wäre hierbei die Möglichkeit, dass mehr kleinerer Wohnraum geschaffen werden kann. 

Es ist rechtlich nicht möglich, die Wohnfläche auf einen prozentualen Anteil einer anderen Wohneinheit festzulegen.  Die Zahl der Wohneinheiten und die Größe(n) wird durch Parameter GRZ, Anzahl Vollgeschosse, Firsthöhe, Traufhe, Anzahl Wohneinheiten in Abhängigkeit von Grundstücksgröße etc. festgelegt.  Die Gemeinde hat ausreichend Parameter festgelegt.  

 

 

Firsthöhe reduzieren von bisher 9,00 m auf  8,50 m maximal.  Mit freundlichen Grüßen Jan Hagenow

Die Firsthöhe bleibt bei 9 m.   Zusätzlich wird eine Traufhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt.     Dachgauben werden bei 2-geschossiger Bauweise im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.  Hierdurch soll einer zu massiv wirkenden Bebauung vorgebeugt werden.  Der Bezugspunkt für die Traufhöhe wird festgesetzt. Bezugspunkt für die Firsthöhe ist das erschließungsseitige Straßenniveau.  Als Bezugshöhe für alle festgesetzten Höhenlagen baulicher Anlagen ist die Oberkante der erschließungsseitigen Straßen/Wege. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes muss ergänzt/überarbeitet werden um: Traufhöhe 6,50 m ab Bezugspunkt.  Dachgauben ausschließen ab 2. Vollgeschoss  Maximal 3 Wohngebäude mit 5 zulässigen Wohneinheiten im Nordbereich, hier Festsetzungen im Text und Zeichnung anpassen  Knickdurchbruck bei den Mehrfamilienhäusern  Öffentliche Parkplätze  Grundstücksmindestgröße bei Doppelhausbebauung

 

 

 

 

Mit diesen Ergänzungen wurde eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (23.07.2019)

Hieraus resultieren die Einwendungen / Hinweise /Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der nachfolgenden Tabelle.

 

 

Einwendungen / Hinweise der Träger öffentlicher Belange:

 

Absender (TÖB oder Privatperson) und Datum

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

2019-04-04 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit diverse Anwohner, Bürger etc. wird obenstehend mit aufgeführt.

s.o.

s.o.

B

 

 

2019-09-05 Landesplanungsbehörde

Die Gemeinde Hitzhusen beabsichtigt, in dem ca. 2,9 ha großen Gebiet „dlich der Straße Brookhorn und westlich der Straße Weddelbrooker Damm“ ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, um die Errichtung von ca. 34 Bauplätzen planungsrechtlich zu ermöglichen.

Aus Sicht der Landesplanung nehme ich zu der o.g. Bauleitplanung wie folgt Stellung:

 

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719), der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 27.11.2018 IV 60 Az. 502.01 Amtsbl. Schl.-H. S. 1181) und dem Regionalplan für den Planungsraum I (alt) (Fortschreibung 1998).

 

Die Gemeinde Hitzhusen liegt innerhalb der Abgrenzungslinie und ist damit Teil des Entwicklungs- und Entlastungsortes Bad Bramstedt. Das Plangebiet liegt im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet des Unterzentrums. Die städtebauliche Verflechtung zwischen Bad Bramstedt und der Gemeinde Hitzhusen erfordert eine enge Abstimmung der kommunalen Planung (Ziff. 5.6.2 Regionalplan I). Gemäß Stellungnahme des Kreises Segeberg vom 08.08.2019 ist die Planung mit der Stadt Bad Bramstedt vorabgestimmt.

 

Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen im Siedlungsgefüge zu bauen. Bevor die Kommunen neue, nicht erschlossene Bauflächen ausweisen, ist von ihnen aufzuzeigen, inwieweit sie noch vorhandene Flächenpotenziale ausschöpfen können (Ziff. 3.6.1 Abs. 6 LEP 2010, Fortschreibung 2018). Den Planunterlagen ist eine Baulückenerfassung beigefügt. Danach bestehen im Gemeindegebiet 10 Baulücken. Gemäß Begründung zum Bauleitplan stehen diese aktuell überwiegend nicht zur Verfügung.

 

Es wird bestätigt, dass gegen die o.g. Bauleitplanung der Gemeinde Hitzhusen keine Bedenken bestehen; insbesondere stehen Ziele der Raumordnung den damit verfolgten Planungsabsichten nicht entgegen. Auf die Stellungnahme des Kreises Segeberg vom 08.08.2019 weise ich ernzend hin.

 

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden.

Landesplanung.  

Wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht weist ergänzend auf Folgendes hin:

1. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf hierbei nicht beeinträchtigt werden. Der Begründung des Bebauungsplans sollte ein Abdruck der Berichtigung mit den vielfach inhaltlich abstrakteren Plandarstellungen beigegt werden.

Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehende Darstellungen im Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet werden, ist sodann im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Gesetzeswortlaut enthält keine zeitlichen Vorgaben; die Berichtigung sollte jedoch unverzüglich vorgenommen werden, weil sie andernfalls ihren Zwecke verfehlte. Bei der Berichtigung handelt es sich um einen redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften über die Aufstellung und Genehmigung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.

r das Durchführen der Berichtigung empfiehlt es sich

- in der Bekanntmachung des Bebauungsplanes auf die umgehende Berichtigung des FNPs hinzuweisen,

- eine umgehende Berichtigung durchzuhren, um einen rechtlich aktuellen aussagefähigen Planstand gewährleisten zu können,

- der Berichtigung die nächstfolgende Nummer aus der Reihenfolge der FNP Änderungen (z.B. 5. Änderung des FNP durch Berichtigung) zu geben.

 

Den Behörden, die Ausfertigungen oder Abdrucke von Bauleitplänen erhalten, sind Abdrucke des Inhaltes der Berichtigung zu übersenden.

 

2. Bei Verfahren nach § 13 b BauGB ist der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

 

2019-07-31 Schleswig-Holstein-Netz AG

Unsererseits bestehen keine Bedenken, es muss jedoch ein Stationsplatz reserviert werden.

Schleswig Holstein Netz AG vom 31.7.2019 Nach Rücksprache mit der Netz AG werden ca. 20 m² benötigt. Diese werden nach Absprache der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.   Hinweis Scheunemann: Der ungefähre Standort sollte schon becksichtigt werden, da ansonsten die Fläche später bei der Erschließung nicht berücksichtigt wird/unter geht. In der Planzeichnung sollte bereits eine Fläche vorgesehen werden, auch für andere Stationen (Telekom, Breitband, Gas etc)

2019-08-05 Archäologisches Landesamt

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.   Der überplante Bereich befindet sich jedoch in einem archäologischen Interessengebiet, daher ist hier mit archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Dankmalen zu rechnen.   Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf § 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzberde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigenmerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.  Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.   Und als Anlage ein Auszug aus der Archäologischen Landesaufnahme (wurde per Mail geschickt)

Archäologisches Landesamt vom 05.08.2019 Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.

2019-08-07 Handwerkskammer Lübeck

Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden.  Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.  

Handwerkskammer vom 07.08.2019 Handwerksbetriebe werden von der Planung nicht negativ beeinträchtigt.

2019-08-29 Kreis Segeberg für die Fachabteilungen 

 

 

Tiefbau,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Tiefbau - Idel Bebauung liegt innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt. Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.

Keine Abwägung erforderlich.

Untere Bauaufsicht,

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

Vorbeugender Brandschutz,

Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Menge der erforderlichen Löschwasserversorgung und die Art der Sicherstellung ist jedoch zu präzisieren. 

Kreis Segeberg vom 29.08.2019 Brandschutz Die Begründung wird nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr um entsprechende Aussagen ergänzt werden.  27.08.2019 Präzisieren

Kreisplanung,

Keine Anregungen.

Keine Abwägung erforderlich.

Untere Denkmalschutzbehörde,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Denkmalschutz Keine denkmalrechtlichen Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

Untere Naturschutzbehörde,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Naturschutz - Stordel Im nächsten Verfahrensschritt sind die Belange von Natur und Umwelt in einem Umweltbericht abzuarbeiten. Die erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigung für Knickbeseitigungen wird nur für erforderliche Zufahrten bei geeigneter Kompensation in Aussicht gestellt, wenn sich aus Sicht des Artenschutzes keine erheblichen Bedenken ergeben.

Untere Naturschutzbehörde Wird zur Kenntnis genommen und angemerkt, dass ein Umweltbericht nicht erforderlich ist , da es sich hier um ein Verfahren in Anwendung des § 13 b BauGB handelt. Der erforderliche Knickdurchbruch wird entsprechend kompensiert werden. Die Begründung wird um entsprechende Aussagen ergänzt werden.   27.08.2019 : Knick Neuanlage auf der Nachbarwiese der Gemeinde 

Wasser-Boden-Abfall

 

 

SG Abwasser,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Wasserbehörde - Schittenhelm Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

SG Gewässerschutz

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Wasserbehörde - Hartz keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

SG Bodenschutz,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Bodenschutz - Paulus Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

SG Grundwasserschutz,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Wasserbehörde - Samel 32.30 Wasser-Boden-Abfall / Geothermie-Grundwasserschutz  SG Grundwasserschutz:  Sollte bei Bauvorhaben eine Grundwasserhaltung erforderlich werden, ist mindestens 4 Wochen vor Beginn ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwassernutzung bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.

SG Grundwasserschutz Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.  Ergänzung Scheunemann: Ein Entsprechender Hinweis ist in der Begründung aufzunehmen.

GW Geothermie,,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Wasserbehörde - Samel 32.30 Wasser-Boden-Abfall / Geothermie-Grundwasserschutz   GW Geothermie: Es besteht die Möglichkeit Anlagen zur Nutzung von Erdwärme zu installieren. Hierfür muss rechtzeitig vor Baubeginn eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg beantragt werden.

GW Geothermie Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt berücksichtigt. .  27.08.2019: in Begründung rein  Vorschlag Scheunemann: Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

Umweltbezogener Gesundheitsschutz,

keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

Sozialplanung,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Jugendhilfeplanung - Kerder Mindestens mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die bestehenden Kapazitäten zur Tagesbetreuung für Kinder unter 6 Jahren ausgebaut werden müssen. Durch die Erstellung von mindestens 34 Wohneinheiten wird ein zusätzlicher Kapazitätsbedarf i.H.v. mind. einer altersgemischten Gruppe (5 U3, 10 Ü3-Plätze) geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass dies die Untergrenze notwendiger Erweiterungen darstellt, in Abngigkeit der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung und der voraussichtlich weiter steigenden Nachfrage nach Krippenbetreuung auch ein größerer Ausbaubedarf entsteht. Die Kapazitäten für die Kindertagesbetreuung müssen spätestens mit Bezug des Neubaugebiets geschaffen sein, diesbezügliche Planungen und Vorabsprachen mit der Kita in Hitzhusen, ggf. auch mit Kitas in Bad Bramstedt, sollten baldglichst beginnen.

Sozialplanung Die Begründung wird um entsprechende Aussagen ergänzt werden.    Vorschlag Petersen am 27.08.2019: soll in Begründung rein!   Bitte Textvorschlag:      

Verkehrsbehörde,

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Verkehrsbehörde - Hansen Die verkehrsrechtliche Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) bedarf eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Ausbau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist (da hier ggf. noch Verschwenkungen, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen). Zudem darf die maximale Länge des verkehrsberuhigten Bereiches 300 m nicht überschreiten (bei beliebiger Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich bis zum entferntesten Zielpunkt).

Verkehrsbehörde  Eine Spielstraße ist nicht vorgesehen.    Abstimmung am 27.08.2019: Es soll keine Spielstraße werden, sondern eine verkehrsberuhigte gemischte Verkehrsfläche mit 30 km/h   Abwägungsvorschlag:    

Klimaschutz

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Klimaschutz - Guder Klimawissenschaftler und der Deutsche Wetterdienst gehen davon aus, dass aufgrund des vom Menschen verursachten Klimawandels die Temperaturen steigen und damit Hitzeereignisse in Zukunft häufiger auftreten können. Außerdem wird die Anzahl an Tagen mit großen Niederschlagsmengen zukünftig voraussichtlich zunehmen.   Es wird deshalb empfohlen die Auswirkungen des Klimawandels in der Planung zu berücksichtigen und bei Bauvorhaben auch Aspekte von Klimaschutz und Klimaanpassung zu becksichtigen.  Die künftigen Bauherren (m/w/d) haben vielfältige Möglichkeiten die Gebäude klimagerecht zu bauen. Es wird deshalb empfohlen, die Bauherren auf geeignetes Informationsmaterial, wie beispielsweise den kostenlosen „Praxisratgeber Klimagerechtes Bauen“ (2017) des Deutschen Instituts für Urbanistik, hinzuweisen. Der Ratgeber ist online verfügbar.

Klimaschutz Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Aus Sicht der Gemeinde sind spezielle Festsetzungen zu Klimaschutz wie  die Verpflichtung zu Photovoltaik nicht erforderlich.  Ausgeschlossen werden solche Anlagen aber bewusst nicht. Darüber hinaus gewähren die Grundstückszuschnitte eine zur Energiegewinnung durch Sonne optimale Stellung der zukünftigen baulichen Anlagen.  Der Hinweis hinsichtlich der vielfältigen Möglichkeiten für den Bauherren wird in die Begründung integriert  

über Beteiligungsforum Kreis SE = 2019-08-09 Untere Forstbehörde

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Forstbehörde - Thomann Wald wird durch die Planungen direkt oder indirekt nicht betroffen. Keine Bedenken! Christian Thomann, UFB

Keine Abwägung erforderlich.

über Beteiligungsforum Kreis SE = 2019-08-12 LLUR (ländliche Räume)

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von LLUR (ländl. Räume) westl Kreis/Rickert Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Bebauungsplan zur Kenntnis genommen. Die Bodenordnung ist nicht betroffen, die Landwirtschaft hat nur Kenntnis genommen.

Keine Abwägung erforderlich

über Beteiligungsforum Kreis SE = 2019-08-13 Landwirtschaftskammer

Re: Hitzhusen, B-10 / 1. Bet. von Landwirtschaftskammer S-H / Augustin Sehr geehrte Damen und Herren, zu o. a. Bauleitplanung bestehen aus agrarstruktureller Sicht keine Anregungen oder Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Thies Augustin Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung 1 Grüner Kamp 15 - 17 24768 Rendsburg Telefon: 04331 - 94 53 172 E-Mail: taugustin@lksh.de

Keine Abwägung erforderlich

2019-08-06 Nachbargemeinde Stadt Bad Bramstedt

Die Stadt Bad Bramstedt nimmt die städtebauliche Absicht der Gemeinde Hitzhusen….. Zielsetzung Schaffung eines Wohngebietes zur Kenntnis.  Es sind meinerseits keine Anregungen und/oder Hinweise zu diesen städtebaulichen Planungen vorzubringen.

Keine Abwägung erforderlich

2019-08-27 Nachbargemeinde Fuhlendorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2019-08-29 2019-08-29 Nachbargemeinde Föhrden-Barl

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2019-08-22 Nachbargemeinde Weddelbrook

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Herr Petersen erläutert noch einmal die Planungen und die Hinweise, die durch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.

 

Die Gemeinde ermöglicht aus energetischen Gründen auch eine zweigeschossige Bebauung. Um die Baukörper nicht zu massig wirken zu lassen, wurde eine Traufhe von 6,50 m zusätzlich zur Regelung einer Firsthöhe von 9,00 m geplant.

Dachgauben sind nur bei den Wohnungsbaugrundstücken möglich, jedoch nur in Richtung Süden zeigend. Hierbei soll der im Norden liegende Baubereich des Roßkamps vor einer evtl. massiv wirkenden Bebauung geschützt werden.

Es ist schon an einen evtl. 2. Bauabschnitt gedacht worden.

Die Erschließung des Baugebietes soll weiterhin über die Straßen Brookhorn und über den Feldweg Hempheide erfolgen.

Durch die Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht, die als k.o. Kriterium zu werten sind.

Die Stellungnahme der Landesplanung liegt vor, die Planungsabsichten der Gemeinde Hitzhusen sind mit den Zielen der Raumordnung vereinbar und die Planungsabsichten sind für die Gemeinde Hitzhusen angemessen. Auch seitens der Nachbargemeinde Stadt Bad Bramstedt gab es eine positive Rückmeldung.

 

r ein Stromverteilerhaus ist eine Fläche bereit zu stellen.

Die benötigte Löschwassermenge ist noch zu berechnen und mit der Feuerwehr abzustimmen.

Der Knickdurchbruch ( ca 8 m ) ist zu kompensieren.

Die Straßenbreite Brookhorn wird mit 6,50 m geplant, wobei der Fußngerbereich nur farblich vom Fahrweg getrennt wird. Die Gemeinde Hitzhusen wird schon frühzeitig einen Tiefbauplaner beteiligen.

Die Begründung zum B-Plan ist noch zu konkretisieren.

 

Zum weiteren Verfahren:

Nach der Abwägung und dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der Bebauungsplan der Gemeinde für einen Monat öffentlich in der Amtsverwaltung ausliegen. Hierzu erfolgt eine Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Hitzhusen und des Amtes. Auch auf der Homepage des Amtes wird die Bekanntmachung stehen.

Herr Petersen empfiehlt allen, die etwas zur Bauleitplanung beizutragen haben, dass sie sich am Verfahren beteiligen und eine Einwendung vorbringen. Nur so besteht die Möglichkeit, eine Klage gegen den B-Plan einzureichen.

 

Es gibt noch Fragen:

Herr Bestmann fragt, ob bei einer Traufhöhe von 6,50 m noch ein Staffelgeschoss möglich ist. Den Begriff Staffelgeschoss gibt es baurechtlich nicht mehr. Die Festsetzung erlaubt eine 2-geschossige Bebauung bis zu 9 m Firsthöhe und zwingend eine Traufhöhe von maximal 6,50 m.

 

Herr Horst fragt, wie der Ausbau des Brookhorn erfolgen soll. Hierzu können heute noch keine Details gegeben werden, da dies im Wege der Erschließung erfolgt.

 

Herr Ehlers fragt, wie breit der Bereich zwischen den Grundstücken Rkamp und dem Knick ist. Herr Petersen hat das Flurstück gemessen, es sind ungefähr 7 m .

 

Frau Anke Ehlers macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass auch dem Baugebiet Rosskamp 2 Fußwege in den Brookhorn münden. Dies muss man berücksichtigen, wenn die Straße Brookhorn weiter ausgebaut wird.

 

Frau Bürgermeisterin Peschel erklärt noch einmal, dass die Gemeinde den Brookhorn durch die Maßnahme entschärfen will, um dann evtl. sogar eine 30 km Zone zu erreichen. Durch den Ausbau und die Bebauung soll es möglich werden, das Ortsschild weiter Richtung Ortsausgang zu versetzen.

 

Britta Voß fragt, ob es Kriterien für die Vergabe der Grundstücke gibt; ihrer Ansicht nach wäre es gut, wenn der Verkauf nur für den Eigennutz erfolgt und wenn Hitzhusener und deren Kinder Vorrang hätten.

 

Falk Holste regt an, auch das soziale Engagement in die Beurteilung einfließen zu lassen.

 

rgermeisterin Peschel sagt, dass die Gemeinde noch in der Findungsphase für die Vergaberichtlinien ist. Sie freut sich über jede Anregung.

 

 

Diese Erläuterungen und Fragen waren jedoch unabhängig von der Abwägung der Gemeinde Hitzhusen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

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