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Auszug - Sport- und Kulturförderung/ Vereinsförderung - Anteilige Übernahme der von den ortsansässigen Vereinen an den SV Brokstedt zu entrichtenden Benutzungsgebühren im Rahmen der Außerschulischen Nutzung  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:03 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2019/037 Sport- und Kulturförderung/ Vereinsförderung - Anteilige Übernahme der von den ortsansässigen Vereinen an den SV Brokstedt zu entrichtenden Benutzungsgebühren im Rahmen der Außerschulischen Nutzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Polzin, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die anteilige Übernahme von den mit finanzieller Förderung bezuschussten Vereinen der Gemeinde Hasenkrug, an den Schulverband Brokstedt, nach der „Satzung über die Benutzung der Schulräume, der Sporthallen und der Außensportanlagen des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung und über die Erhebung von Benutzungsgebühren“ zu erhebenden Benutzungsgebühren, ab dem 01.01.2020.

Die Gemeinde Hasenkrug erkennt den von der Verbandsversammlung des Schulverbandes Brokstedt mit Beschluss vom 18.12.2018 einstimmig empfohlenen, einheitlichen Fördersatz/ Förderschlüssel sowie den vorgeschlagenen Berechnungs- und Verteilerschlüssel, umgelegt auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung, uneingeschränkt an. Im Rahmen der gemeindlichen Sport- und Kulturförderung bzw. Vereinsförderung werden 75 % der Nutzungsgebühren pro Nutzungsstunde, die durch die Nutzung durch geförderte bzw. ortsansässige Vereine im Rahmen der außerschulischen Nutzung entstehen, aus eigenen Haushaltsmitteln im Rahmen der Vereins- und Sportförderung übernommen.

Die übrigen 25 % der Kosten/ Nutzungsgebühren, sind den, die Räumlichkeiten bzw. die Flächen nutzenden Vereinen, auf Grundlage der Satzung durch den Schulverband, direkt und unmittelbar in Rechnung zu stellen und von diesen selbstverantwortlich zu begleichen.

Die Schulverbandsverwaltung wird mit der Durchführung beauftragt.

Die Verwaltung wird auch gebeten, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Anpassungen im Rahmen und in Vorbereitung der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 vorzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

1

Enthaltungen

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