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Auszug - B 10 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au"  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2019/051 B 10 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

1. r das Gebiet „Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Ausweisung von Flächen für die Wohnbebauung

(B-Planverfahren nach §13 b BauGB)

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange wird verzichtet.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:                                          Hauke Freese


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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