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Auszug - F22 und B 25 - Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 22. F-Plan-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahnstrecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" für das weitere Verfahren  

11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 07.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2020/165 F22 und B 25 - Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 22. F-Plan-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahnstrecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" für das weitere Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Der in der Sitzung vom 12.02.2020 vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wurde in überarbeiteter Form der Öffentlichkeit am 07.05.2020 vorgestellt.

 

Anregungen wurden seitens der Öffentlichkeit vorgebracht.

 

Durch das Gremium PUMA werden noch Änderungen vorgeschlagen:   -keine-

 

Der Entwurf der 22. F-Plan-Änderung und des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 25 ist - mit den Änderungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der daraus resulitierenden Abwägung und den zuvor genannten Änderungen durch den PUMA in das weitere Verfahren zu bringen.

 

Regulär würde nun erst die Luftbildauswertung für Kampfmittel entsprechend der Kampfmittelverordnung durch das LKA erfolgen. Der Antrag hierzu wurde gestellt. Mit der Auswertung ist erst Mitte August 2020 zu rechnen (Bearbeitungszeit ca 16 Wochen).

 

Die Gemeinde möchte jedoch nicht so lange warten.

 

Im Anschluss an die Luftbildauswertung (und hoffentlich Freigabe durch das LKA) würde regulär die Bodenuntersuchung anstehen, um einen Versickerungsnachweis gemäß Regenwassererlass vom 10.10.2019 zu bekommen.

 

Die Gemeinde möchte auch hierauf nicht warten.

 

Die Gemeinde beauftragt das Planungsbüro des Kreises Segeberg, Herrn Petersen, den nächsten Verfahrensschritt (frühzeitige Beteiligung der TÖB) durchzuführen und - sofern Einwendungen eingehen sollten - die Abwägung vorzubereiten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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