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Auszug - B 12 - Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperreedder und Schulsportgelände" für das weitere Verfahren  

11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2020/163 B 12 - Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperreedder und Schulsportgelände" für das weitere Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der in der Sitzung vom 12.02.2020 vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wurde in überarbeiteter Form der Öffentlichkeit am 07.05.2020 vorgestellt.

Anregungen wurden seitens der Öffentlichkeit vorgebracht.

Durch das Gremium PUMA werden keine Änderungen vorgeschlagen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 ist - mit den Änderungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der daraus resulitierenden Abwägung und den zuvor genannten Änderungen durch den PUMA in das weitere Verfahren zu bringen.

 

Regulär würde nun erst die Luftbildauswertung für Kampfmittel entsprechend der Kampfmittelverordnung durch das LKA erfolgen. Der Antrag hierzu wurde gestellt. Mit der Auswertung ist erst Mitte August 2020 zu rechnen (Bearbeitungszeit ca 16 Wochen).

 

Die Gemeinde möchte jedoch nicht so lange warten.

 

Im Anschluss an die Luftbildauswertung (und hoffentlich Freigabe durch das LKA) würde regulär die Bodenuntersuchung anstehen, um einen Versickerungsnachweis gemäß Regenwassererlass vom 10.10.2019 zu bekommen.

 

Die Gemeinde möchte auch hierauf nicht warten.

 

Die Gemeinde beauftragt das Planungsbüro des Kreises Segeberg, Herrn Petersen, den nächsten Verfahrensschritt (frühzeitige Beteiligung der TÖB) durchzuführen und - sofern Einwendungen eingehen sollten - die Abwägung vorzubereiten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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