Auszug - F 18 - Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Waldkindergarten"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Petersen (Kreisplanung Segeberg) erläutert den Sachverhalt. Nachdem auf Ebene der Ministerien per Erlass eine einheitliche Regelung gefunden wurde, ist für die Genehmigung von Waldkindergärten grundsätzlich keine gesonderte Bauleitplanung erforderlich. Somit ist auch die Weiterführung des Verfahrens zur 18. F-Planänderung hinfällig geworden. Über die Zulassung von Waldkindergärten entscheidet die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde.
Beschluss:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt, das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Waldkindergarten“ einzustellen und die vorangegangenen Beschlüssse zum Verfahren aufzuheben.
Befangenheiten:
Nach § 22 GO ausgeschlossene Mitglieder des PuMA waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend:
Keine
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |