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Auszug - B 10 - Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au"  

8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2020/062 B 10 - Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au":

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au", des Textes Teil B und der Begründung in der Fassung vom 13.02.2020, vorgestellt auf der Sitzung des PUMA am 24.02.2020, kontrolliert anhand der Möglichkeiten gemäß Regenwasseruntersuchung

 

werden mit folgenden Hinweisen gebilligt:

 

In der Überarbeitung der Planung sollen ca. 16 Baugrundstücke entstehen und eine Kaufvertragsregelung über die Größe von 3.000 m² Berücksichtigung finden.

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war keine Gemeindevertreterin / kein Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

2

 

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