Holsteiner Auenland         

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Auszug - Beschluss über die Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Bimöhlen (Dorfhaussatzung)  

10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2020/099 Beschluss über die Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Bimöhlen (Dorfhaussatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Katrin Griebenow
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Hauschildt, Janna
 
Beschluss


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen stimmt der beigefügten Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Bimöhlen mit folgender Änderung zu:

 

In § 4 Abs. 2 wird der letzte Satz gestrichen und

§ 9 Abs. 1 letzter Satz wie folgt heißen soll: Die Kombination Schulungsraum (klein) und Küche kann nur dann gebucht werden, wenn der Mehrzweckraum (groß) ungenutzt ist.

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

 

Herr Edler beantragt, die Änderung des § 11 letzter Satz. Es soll hier heißen: Die Nutzungsgebühr ist mit Zugang der Erlaubnis fällig und bis spätestens zum Tag der Veranstaltung zu zahlen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

4

dagegen

2

Enthaltungen

2

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag nach Diskussion über den Antrag von Heinz Edler erneut abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7   1

dagegen

0

Enthaltungen

1   7

geändert lt. GV-Sitzung vom 07.12.2020

 

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