Auszug - Beschluss über die Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Bimöhlen (Dorfhaussatzung)
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Beschluss |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen stimmt der beigefügten Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Bimöhlen mit folgender Änderung zu:
In § 4 Abs. 2 wird der letzte Satz gestrichen und
§ 9 Abs. 1 letzter Satz wie folgt heißen soll: Die Kombination Schulungsraum (klein) und Küche kann nur dann gebucht werden, wenn der Mehrzweckraum (groß) ungenutzt ist.
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Herr Edler beantragt, die Änderung des § 11 letzter Satz. Es soll hier heißen: Die Nutzungsgebühr ist mit Zugang der Erlaubnis fällig und bis spätestens zum Tag der Veranstaltung zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 4 |
dagegen | 2 |
Enthaltungen | 2 |
Der Bürgermeister stellt den Antrag nach Diskussion über den Antrag von Heinz Edler erneut abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 1 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 1 7 |
geändert lt. GV-Sitzung vom 07.12.2020