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Auszug - B 3 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63"  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2020/114 B 3 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Bestmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. Die Planentwürfe werden in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen. (Sofern Änderungen gewünscht sind, müssen diese beschrieben werden.)

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

r den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)“

 

1. Die Entwürfe

des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)“, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Die östliche Baugrenze wird mit 9 m Abstand vom Knickfuß festgesetzt.

 

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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