Auszug - F 24 und B 26 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 "Forellensee Brokenlande" für die Ausweisung eines Sondergebietes Erholung für das Gebiet "nördlich des Küchengrabens, östlich der Hamburger Chaussee, südlich der Straße "Augustenhof", westlich des Petersilienweges"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 24. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „nördlich des Küchengrabens, östlich der Hamburger Chaussee, südlich der Straße "Augustenhof", westlich des Petersilienweges“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Sondergebiet Erholung
Weiterhin soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 „Forellensee Brokenlande“ für das Sondergebiet Erholung aufgestellt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |