Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "östlich des Bebauungsplanes Nr. 10, westlich der Straße "Weddelbrooker Damm", südlich der Straße "Brookhorn" "- Aufstellungbeschluss B 12  

13. Sitzung (Dringlichkeitssitzung) der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 19:54 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2021/120 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "östlich des Bebauungsplanes Nr. 10, westlich der Straße "Weddelbrooker Damm", südlich der Straße "Brookhorn" "- Aufstellungbeschluss B 12
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. Für das Gebiet „östlich des Bebauungsplanes Nr. 10, westlich der Straße „Weddelbrooker Damm“, südlich der Straße „Brookhorn“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Es soll eine Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen werden, um den örtlichen

Wohnraumbedarf zu decken.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden

Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg, in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich

oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin)

erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen

Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt

werden:

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche

Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Die Gemeinde Hitzhusen hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für

Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-

Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in

Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen

Wasserhaushalt zu erhalten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

13

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung