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Auszug - B11 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten"  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2021/123 B11 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. Die Planentwürfe werden in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen. (Sofern Änderungen gewünscht sind, müssen diese beschrieben werden.)

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

r den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „östlich der Straße „Weddelbrooker Damm", westlich der Straße „Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten"

 

 

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „östlich der Straße „Weddelbrooker Damm", westlich der Straße „Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten“

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Claudia Peschel


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

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Enthaltungen

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