Auszug - B11 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Die Planentwürfe werden in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen. (Sofern Änderungen gewünscht sind, müssen diese beschrieben werden.)
2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „östlich der Straße „Weddelbrooker Damm", westlich der Straße „Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten"
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „östlich der Straße „Weddelbrooker Damm", westlich der Straße „Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten“
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Claudia Peschel
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |