Auszug - B 2 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl für das Gebiet "östlich des Schurenbrook und südlich der Osterstraße"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Die Planentwürfe werden in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen. (Sofern Änderungen gewünscht sind, müssen diese beschrieben werden.)
2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl für das Gebiet „östlich des Schurenbrook und südlich der Osterstraße“
1. Die Entwürfe
des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Föhrden-Barl für das Gebiet „östlich des Schurenbrook und südlich der Osterstraße“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |