Auszug - Wahl einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes sowie einer stellvertretenden Schiedsfrau/eines stellvertretenden Schiedsmannes
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Wahlzeit der Schiedsfrau, Frau Kirsten Leidecker, Großenaspe, sowie des stellvertretenden Schiedsmannes, Herr Jochen Albertsen, Bimöhlen, läuft am 20. April 2021 ab. Für die vorzunehmende Neuwahl erfolgte am 08.02.2021 eine Bekanntmachung über die anstehende Wahl der Schiedsfrau/des Schiedsmannes sowie der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes mit der Bitte um Einreichung der Bewerbung interessierter Personen bis zum 08.03.2021.
Die bisherige Schiedsfrau, Frau Leidecker, steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung; der stellvertretende Schiedsmann, Herr Albertsen, steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner erfolgt für die aus mehreren amtsangehörigen Gemeinden zusammengesetzten Schiedsamtsbezirke gemäß § 3 der Schiedsordnung durch den Amtsausschuss. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts.
Aufgrund der durch öffentliche Bekanntmachung erfolgten Neuausschreibung sind zwei weitere Bewerbungen eingegangen. Der Amtsausschuss entscheidet nunmehr, Herrn Thomas Mielke zum Schiedsmann sowie Herrn Jochen Albertsen zum stellvertretenden Schiedsmann zu wählen.
Die zweite weitere Bewerbung von Peter Kollster, Großenaspe, vom 06.03.2021 wurde am 27.03.2021 einvernehmlich zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |