Auszug - B3 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“
- Die Entwürfe
des Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“ des Textes Teil B und der Begründung
werden in den veränderten Fassungen gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |