Holsteiner Auenland         

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Auszug - F20 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Ham-burg - Neumünster, westlich von Wiemersdorf "  

19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 05.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hütter's
Ort: Kieler Str.75, 24649 Wiemersdorf
VO/08/2021/229 F20 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Ham-burg - Neumünster, westlich von Wiemersdorf "
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschlussr die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen“

 

Die Gemeindevertretung hat unter TOP 13 (Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung) beschlossen, auf die Planungen entlang der Bahnstrecke zu verzichten. Insofern muss die Gebietsbezeichnung für die 20. F-Plan-Änderung angepasst werden. Es wird nur der Bereich westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen überplant.

 

Die Entwürfe, Text Teil B und die Begründung sind entsprechend anzupassen.

 

  1. Die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:Christine Schneider und Sebastian Steffens.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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