Auszug - Erlass einer neuen Hauptsatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zunächst teilt Christine Schneider mit, dass auf der letzten Planungs- und Maßnahmenausschusssitzung am 21.04.2021 beschlossen wurde, dass nicht der Planungs- und Maßnahmenausschuss das gemeindliche Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch für Bauvoranfragen, Antrag nach § 67 LBO und / oder nach § 69 LBO bei Befreiungsanträgen bei Abweichungen vom B-Plan erteilen soll, sondern die Gemeindevertretung.
Beschluss:
Aufgrund der Änderung der Zuständigkeit in § 3 Abs. 2 Nr. 13 und § 5 Abs. 1 b) muss nunmehr die im Entwurf vorgelegte Hauptsatzung geändert werden. Die Gemeindevertretung beschließt sodann mit dieser Änderung die im Entwurf vorgelegte Hauptsatzung.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |