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Auszug - F24 Ladepark - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)" zur Ausweisung von Flächen für einen Ladepark  

18. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2021/285 F24 Ladepark - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande, Westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)" zur Ausweisung von Flächen für einen Ladepark
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Herr Saul stellt das Vorhaben vor.

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 24. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L260 (Brokenlander Straße) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Gewerbegebiet - Ladepark

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das nachstehendePlanungsbüro beauftragt werden:

 

muss noch geklärt werden

 

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

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