Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - B11 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet "PV Freiflächenanlagen in der Nähe des Windparks" PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark (östlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 20
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2021/120 B11 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet "PV Freiflächenanlagen in der Nähe des Windparks" PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark (östlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

1. r das Gebiet „PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark

 

PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark  stlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)

 

(wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 11) aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächen

 

Es soll ein Verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Da die Gemeinde Hasenkrug nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer und dem Investor / Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung) Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Hasenkrug hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Hauke Freese

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung